Betreten eines Weggewiesenen in Schutzzone

Am 8.10.2010 um 21.20 Uhr wurde ein angeblich 18-jähriger Afrikaner in der Schutzzone „Konig-Laurin-Allee“ von Polizeibeamten der PI-Pradl kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass gegen ihn ein aufrechtes Betretungsverbot für diesen Bereich besteht.Der Fremde wurde neuerlich aus der Schutzzone verwiesen. Er wird wegen „Missachtung eines Betretungsverbots“ zur Anzeige gebracht, wobei der diesbezügliche Strafrahmen bis € 360,– bzw. 2 Wochen Ersatzarrest reicht.

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