Gefahren zu Silvester

Vorsicht bei der Verwendung von FeuerwerkskörpernNach dem Weihnachtsfest beginnen in vielen Familien die Vorbereitungen für den Jahreswechsel. Ein Feuerwerk wird von vielen Österreicherinnen und Österreichern zur „Begrüßung des Neuen Jahres“ gekauft. Es sollte aber auch an die Gefahren gedacht werden, die das Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen mit sich bringen. Bei unsachgemäßer Verwendung kann es zu ernsthaften Verletzungen kommen. Man sollte aber auch bedenken, dass nicht Jedermann mit der „Knallerei“ Freude hat und durch die Lautstärke auch Tiere erschreckt werden.Der Verkauf und die Verwendung von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist in Österreich einheitlich geregelt. Allerdings gelangen auch nicht zugelassene Knallkörper illegal in unser Land. Diese Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.• Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern• lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen.• achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen.• Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werdenWeiters ist zu beachten, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen innerhalb und in unmittelbarer Nähe• von Kirchen, • Gotteshäusern, • Krankenanstalten, • Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie • Tierheimen und • Tiergärtenverboten ist.Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder Schwerpunktkontrollen durchführen.Die Verwendung von pyrotechnischen Gesetzten ist grundsätzlich nur verlässlichen Personen gestattet, Kindern unter 12 Jahren verboten und Jugendlichen unter 18 Jahren nur eingeschränkt gestattet. Weitere Details entnehmen sie bitte dem Pyrotechnikgesetz – abrufbar im Internet unter Pyrotechnikgesetz 2010

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