Gefährliche Drohung, Körperverletzung, Anzeige nach dem Verbotsgesetz

Gefährliche Drohung, Körperverletzung, Anzeige nach dem Verbotsgesetz Presseaussendung der Polizei KärntenAm 29.04.2023 gegen 19:00 ging bei der Polizei Feldkirchen eine Anzeige über eine Lärmerregung im Tiebelpark in Feldkirchen, selbe Gemeinde und Bezirk, ein. An der Örtlichkeit konnte ein stark alkoholisierter und am Oberkörper unbekleideter 39-jähriger Mann aus Villach angetroffen werden. Am Oberkörper konnten deutlich Tattoos mit nationalsozialistischem Hintergrund (sog. schwarze Sonnen) wahrgenommen werden. Dem 39-jährigen wurde mitgeteilt, dass er angezeigt wird.Kurz darauf wurde anzeigt, dass eine betrunkene Person neben einer Fahrbahn in Feldkirchen liegen soll. Zeugen zeigten in der Zwischenzeit auf der PI selbst an, dass ein betrunkener Mann eine Frau vor einer Wohnhausanlage in Feldkirchen mit dem Umbringen bedroht und versucht habe, mehrere Male auf die Frau einzuschlagen. Es stellte sich heraus, dass es sich in beiden Fällen um den zuvor beamtshandelten 39-jährigen handelte. Bei der bedrohten Frau handelte es sich um die 32-jährige Lebensgefährtin des Villachers.Nach Verständigung mehrerer weiterer Streifen wurde der 39-jährige von Beamten der SIG festgenommen und zur PI Feldkirchen verbracht. Ein Alkotest ergab eine starke Alkoholisierung. Gegen ihn wurde ein Betretungsverbot für die gemeinsame Wohnung mit der 32-jährigen ausgesprochen. Nach der Beamtshandlung des 39-jährigen im Laufe des 30.04.2024 wurde er gegen 17:00 Uhr auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in die Justizanstalt Klagenfurt eingeliefert. Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach dem Verbotsgesetz, gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung sowie weitere gesetzte Verwaltungsübertretungen an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen werden erstattet.Presseaussendung vom 01.05.2024, 10:13 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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