Nötigung und Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz

Nötigung und Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz Presseaussendung der Polizei KärntenNötigung und Anzeige nach dem SuchtmittelgesetzEin 44-jähriger Lokalbesitzer aus dem Bezirk Klagenfurt verständigte am 04.09.2020 um 22:20 Uhr die Polizei, da ihm ein 43-jähriger Mann soeben in seinem Lokal in Feldkirchen Cannabiskraut als Bezahlung angeboten hätte. Beim Eintreffen der Beamten stellten diese fest, dass ein 43-jähriger Klagenfurter dem Lokalbesitzer für die Konsumation eines kleine Biers Cannabiskraut in einer Überraschungseihülle übergeben hatte. Außerdem hatte der Gast dem Wirt mit Gewalt im Falle einer Anzeigeerstattung bei der Polizei gedroht. Das Suchtgift wurde infolge sichergestellt und der Klagenfurter der StA Klagenfurt zur Anzeige gebrachtPresseaussendung vom 05.09.2020, 06:05 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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