Sensibler Umgang mit dem Reisepass

Der Reisepass ist ein wichtiges Dokument, welches sensible persönliche Daten enthält. Dementsprechend sorgfältig sollte bei der Aufbewahrung bzw. beim Mitführen auf Reisen damit umgegangen werden. Was aber, wenn Sie ihren Reisepass verloren wähnten und dann wieder gefunden haben? Nicht nur der Verlust, sondern auch die Wiederauffindung ist der Behörde zu melden, da es ansonsten beim nächsten Grenzübertritt problematisch werden kann.Wird die Wiederauffindung nicht gemeldet, bleibt der Pass in den Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben und darf nicht zum Grenzübertritt verwendet werden. Die Einreise kann Ihnen somit verweigert werden. Achtung! Trotz Fahndungswiderruf kann es zur Einreiseverweigerung kommen, da ein Widerruf in den internationalen Fahndungsdatenbanen etwa 24 Stunden benötigt. Aber auch danach ist Vorsicht geboten: Da der Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden des Gastlandes bekannt wird, kann dies bis zur Verweigerung der Einreise führen. Manche Länder akzeptieren als gestohlen bzw. verloren gemeldete Reisedokumente für die Ein-/Ausreise nicht, selbst wenn Sie als wiederaufgefunden gemeldet wurden. Diesbezügliche länderspezifische Reiseinformationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Außenministeriums (siehe unten angeführte Link).Sollten Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben, müssen Sie zunächst bei der örtlichen Polizei eine Verlustanzeige erstatten, auf Grundlage derer die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) einen Notpass für die Rückreise ausstellt. Zurück in Österreich ist keine Verlustanzeige notwendig. Es genügt bei Beantragung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde. Achtung! Im Falle des Diebstahles ist unabhängig von In-/Ausland jedenfalls eine Anzeige zu erstatten.Abschließend dürfen wir wieder darauf hinweisen, dass bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument mitzuführen ist!

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