Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren Handlung

Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren Handlung Presseaussendung der Polizei KärntenVortäuschung einer gerichtlich strafbaren HandlungAm 25.05.2019 um 21.45 Uhr zeigte ein 28 jähriger Pizzazusteller aus St. Veit/Glan an, dass ihm seine Firmenbrieftasche mit Einnahmen von ca. 650,— Euro aus dem Firmenfahrzeug gestohlen worden seien als dieses unversperrt vor einer Pizzeria in St. Veit/Glan abgestellt war. Der 28 jährige schildert den Tathergang gegenüber von Polizisten der PI St. Veit/Glan so, dass er gesehen hätte wie 2unbekannte Täter aus dem Firmenfahrzeug die Brieftasche stahlen und anschließend quer durch die Innenstadt von St. Veit / Glan davonliefen. Er hätte die beiden Täter eine Zeit lang verfolgt, sie jedoch nicht einholen können. Der 28 jährige wirkte bei der Sachverhaltsaufnahme derart nervös bzw. machte widersprüchliche Angaben, sodass bald Zweifel an der Anzeige bestanden.Im Zuge der intensiveren Befragung des 28 jährigen gestand dieserschließlich den Diebstahl vorgetäuscht und die Brieftasche in seinemPrivat – PKW versteckt zu haben. Die Brieftasche konnte dort auchsichergestellt werden. In der Brieftasche befand sich jedoch nur ein geringer Teil des veruntreuten Geldes ( 150.—Euro). Zu den fehlenden 500.—Euro gab der 28 jährige an, dass er diese im Laufe des Abends einem unbekannten Drogendealer Namens aus Klagenfurt zahlen musste, da er diesem eben 500.—Euro aus Drogenkäufen schuldete. Als Motiv für sein Verhalten gab der 28 jährige Schulden, und eine Drogen und Spielsucht an.Der 28 jährige wird angezeigt.Presseaussendung vom 27.05.2019, 06:13 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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