Vortäuschung einer gerichtlichen strafbaren Handlung – Klärung

Vortäuschung einer gerichtlichen strafbaren Handlung – Klärung Presseaussendung der Polizei KärntenVortäuschung einer gerichtlichen strafbaren Handlung – KlärungPI v. 03.10.2020 lautete: Ein bisher unbekannter Täter nahm am 02.10.2020, vermutlich zwischen 20:20 und 21:00 Uhr den PKW einer 55 Jahre alten Frau aus dem Bezirk Feldkirchen, vermutlich mit einem widerrechtlich erlangten Reserveschlüssel, in Betrieb.Das Fahrzeug war vor einem Wohnhaus in der Gemeinde Himmelberg abgestellt.Bei der darauffolgenden Fahrt im Bereich Himmelberg wurden der Frontbereich sowie beide Vorderreifen stark beschädigt.Dabei wurden die Reifen bis auf die Felgen abgefahren bzw. waren an den Felgen keine Reifen mehr vorhanden. Nach der Fahrt stellte der unbekannte das schwer beschädigte Fahrzeug wieder am Parkplatz vor dem Wohnhaus ab. Der Schaden dürfte mehrere tausend Euro betragen.Zeugen, die ev. Wahrnehmungen gemacht haben, die Fahrt auf den Felgen dürfte erheblichen Lärm verursacht haben, werden ersucht, mit der PI Feldkirchen unter 059133 2200 Kontakt aufzunehmen.Dazu wird berichtet: Die Ermittlungen durch die PI Feldkirchen ergaben, dass der Pkw von der 55-jährigen Zulassungsbesitzerin offensichtlich selbst unter Alkoholeinfluss gelenkt und beschädigt wurde. Die Frau gab an, den Diebstahl aufgrund ihrer Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt und aus Panik vorgetäuscht zu haben. Sie wird der Staatanwaltschaft Klagenfurt wegen Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren Handlung angezeigt.Presseaussendung vom 10.10.2020, 18:12 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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