Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, sowie Betretungs- und Annäherungsverbot

Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, sowie Betretungs- und Annäherungsverbot Presseaussendung der Polizei KärntenWiderstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, sowie Betretungs- und AnnäherungsverbotAm 23.05.2022 gegen 03:30 Uhr verständigte ein 61-jähriger Mann aus Klagenfurt den Polizeinotruf, da er beobachten konnte, wie sein Nachbar, ein 41-jähriger Mann, seine Lebensgefährtin, eine 40-jährige Frau, beide ebenfalls aus Klagenfurt, durch den Innenhof des Mehrparteienhauses über den Asphalt zog und diese lautstark um Hilfe schrie. Die verständigte Streife konnte den 41-jährigen Mann nur leicht bekleidet und offensichtlich stark alkoholisiert vor seiner Wohnung antreffen. Mit dem Sachverhalt konfrontiert verharmloste er das Geschehene. Die Lebensgefährtin, welche sich in der Wohnung befand, machte sich bei den Polizisten bemerkbar und bestätigte die Aussagen des Zeugen. Sie gab außerdem an, dass sie die Wohnung verlassen wolle und in ihre eigene Wohnung gehen will. Der 41-jährige wurde daraufhin zunehmend aggressiv und attackierte schließlich einen der Beamten, indem er ihn mit beiden Händen würgte. Nur unter der Zuhilfenahme von Einsatztechniken konnte der Beamte mit Hilfe eines zweiten Streifenpartners befreit werden. Der Beschuldigte wurde in weiterer Folge kontrolliert fixiert und festgenommen. Aufgrund des Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der Mann in das Polizeianhaltezentrum Klagenfurt eingeliefert. Dort konnte bei dem Mann mittels Alkomattest eine starke Alkoholisierung festgestellt werden. Nach weiterer Abklärung mit der Lebensgefährtin des Festgenommenen wurde gegen diesen außerdem ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.Der Beschuldigte wird im Laufe des 23. Mai 2022 zum Sachverhalt einvernommen und befindet sich vorerst in Polizeigewahrsam.Ein Beamter wurde bei dem Vorfall leicht verletzt, auch die 40-jährige Frau wurde leicht verletzt.Er wird nach Abschluss der Erhebungen wird der Beschuldigte wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt, sowie der schweren Körperverletzung gegen einen Beamten und der Körperverletzung gegen seine Lebensgefährtin zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 23.05.2022, 08:33 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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