Gefahrenguttransport auf der A2 aus dem Verkehr gezogen – Bezirk Baden

Gefahrenguttransport auf der A2 aus dem Verkehr gezogen – Bezirk Baden Presseaussendung der Polizei NiederösterreichGefahrenguttransport auf der A2 aus dem Verkehr gezogen – Bezirk BadenBedienstete der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, Fachbereich 2.4 – Gefahrengut, führten am 2. August 2021 Verkehrskontrollen auf der A2 durch. Ein polnisches Sattelkraftfahrzeug wurde gegen 12.35 Uhr auf der A 2, Fahrtrichtung Wien, Rastplatz Leobersdorf, im Gemeindegebiet von Leobersdorf angehalten und kontrolliert. Im Tank des Sattelanhängers befanden sich 24 Tonnen eines hochentzündlichen Gemisches aus Aceton und Toluene, das außerdem noch gefährlich für die Umwelt war. Gelenkt wurde das Fahrzeug von einem 45-jährigen weißrussischen Fahrer, der die Fracht in Italien geladen hatte und damit nach Polen unterwegs war.Bei der anfänglichen technischen Unterwegs-Kontrolle konnten die Beamten bei 4 der insgesamt 6 Reifen des Sattelanhängers so schwere Mängel feststellen, dass auf Grund von Gefahr im Verzug eine sofortige Unterbrechung der Beförderung angeordnet werden musste. Bei diesen Schäden handelte es sich um Ablösungen und Beschädigungen der Laufflächen, die soweit reichten, dass der Stahlgürtel sichtbar war, um Schnitte in der Seitenwand eines Reifens die ebenfalls bis zum Stahlgürtel reichten und um eine gravierende Unterschreitung der Mindestprofiltiefe. Vor allem durch die Beschädigungen bestand die ständige Gefahr des Platzens einer oder sogar mehrerer Reifen, was auf Grund der gefährlichen Ladung im schlimmsten Fall zu katastrophalen Ausmaßen führen hätte können.Neben den technischen Mängeln wurden beim Lenker auch noch mehrere sehr schwerwiegende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen, sowie abgelaufene Prüffristen bei den erforderlichen Feuerlöschern, festgestellt.Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes untersagt. Von dem 45-jährigen Lenker wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung eingehoben und wurde der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.Presseaussendung vom 03.08.2021, 14:16 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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