Verkehrsschwerpunkt im Stadtgebiet von St. Pölten

Verkehrsschwerpunkt im Stadtgebiet von St. Pölten Presseaussendung der Polizei NiederösterreichVerkehrsschwerpunkt im Stadtgebiet von St. PöltenBedienstete der Verkehrspolizei St. Pölten und der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, führten von 13. Mai bis 15. Mai 2022 einen Verkehrsschwerpunkt im Stadtgebiet von St. Pölten durch. Unterstützt wurde der Schwerpunkt durch die Abteilung Technische Kraftfahrzeug-Angelegenheiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung.Im Zuge dieser Schwerpunktaktion wurden/wurde- 217 Verwaltungsanzeigen gelegt – 132 Organmandate eingehoben- 25 Lenkern die Weiterfahrt untersagt- 18 Fahrzeugen aufgrund schwerster technischer Mängel die Kennzeichen vorübergehend abgenommen- vier Lenkern wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Weiters konnten drei Lenker ohne gültige Lenkberechtigung angehalten werden.Ein 19-jähriger Lenker aus Wien versuchte am 13. Mai 2022 der Verkehrsanhaltung zu entgehen. Es war den Bediensteten aufgrund der äußerst rücksichtslosen Fahrweise, der gefährlichen Überholmanöver trotz Gegenverkehr und der überhöhten Geschwindigkeit von über 200km/h im Ortsgebiet, zunächst nicht möglich, dem Lenker zu folgen. Durch Hinweise aus der Bevölkerung konnte der Fahrzeuglenker kurze Zeit später angehalten werden. Der 19-Jährige hatte keine gültige Lenkberechtigung und wurde wegen des Verdachtes der Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.Ein syrischer Staatsbürger, der in der Schweiz wohnhaft ist, konnte am 14. Mai 2022 mit 149km/h, bei erlaubten 80km/h, im Gemeindegebiet von St. Pölten angehalten werden. Dem Lenker wurde noch vor Ort der Führerschein abgenommen und eine Geldstrafe von 850 Euro eingehoben.Ein positiver Trend war bei den Alkoholkontrollen zu erkennen. Lediglich ein Lenker war alkoholisiert, hingegen bestand bei vier Lenkern der Verdacht der Suchtgiftbeeinträchtigung.Presseaussendung vom 16.05.2022, 12:02 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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