Schusswaffengebrauch

Schusswaffengebrauch Stadt LinzIn der Nacht auf den 16. April 2026 kam es in Linz zu einem Schusswaffengebrauch bei einem Polizeieinsatz, der für einen Angreifer tödlich endete.Gegen 00:45 Uhr wurden mehrere Polizeistreifen aufgrund eines Tumultes und lauten Schreien zu einer Wohnadresse in Linz beordert. Aufgrund anhaltender Schreie betraten die Beamten unverzüglich die betroffene Wohnung und konnten dort drei Personen antreffen – wie sich später herausstellte – ein 27-Jähriger aus Linz, dessen Mitbewohnerin und eine weitere männliche Person.Als die Beamten die Wohnung betraten, ging der 27-Jährige mit einer Schere in der einen und einer Spritze in der anderen Hand direkt und unvermittelt auf die Beamten los. Die Beamten machten in der Folge von ihren Dienstwaffen Gebrauch und trafen den 27-Jährigen. Durch die Beamten unverzüglich eingeleitete Erste Hilfe-Maßnahmen blieben erfolglos.Achtung: Der mit Lebensgefahr verbundene Waffengebrauch wird im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens unter Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums, welche im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK; Sektion 3) etabliert ist, untersucht. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung. Es handelt sich hierbei um eine Sonderkompetenz dieser unabhängigen Ermittlungsstelle. Die EBM ist organisatorisch und weisungstechnisch von der für die gesamte Sicherheitsexekutive zuständigen Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion 2) vollkommen getrennt, wodurch die Neutralität und Objektivität der Ermittlerinnen und Ermittler in der EBM sichergestellt wird. Der EBM obliegt die objektive, unabhängige und ergebnisoffene Ermittlung des Sachverhalts. https://www.bak.gv.at/601/Presseaussendung vom 16.04.2026, 09:11 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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