Einbruchsdiebstähle und Verstoß gegen Suchtmittelgesetz geklärt

Einbruchsdiebstähle und Verstoß gegen Suchtmittelgesetz geklärt Presseaussendung der Polizei SalzburgEinbruchsdiebstähle und Verstoß gegen Suchtmittelgesetz geklärtAnfang 2019 konnte in den Bezirken St. Johann und Zell am See eine auffällige Häufung an teils versuchten und teils vollendeten Einbruchsdiebstählen in kleinere Betriebe festgestellt werden. Aufgrund der Aufzeichnung einer Überwachungskamera konnte Anfang April ein Fahrzeug wahrgenommen werden, das auf einen 27-jährigen Pongauer angemeldet war. Der Fahrzeuginhaber gab an, dass er das Auto des Öfteren einem 32-jährigen Türken, geliehen habe, obwohl der keine gültige Lenkberechtigung besaß. Die Polizei ermittelte gegen die beiden Männer parallel zu den Einbruchsdiebstählen auch wegen Verstoßes gegen das Suchmittelgesetz. Mit Anordnung der Staatsanwaltschaft Salzburg durchsuchten die Beamten Ende April die Wohnung des 32-jährigen Türken und konnten neben diversen Beweismitteln zu den Einbrüchen noch insgesamt 20 Gramm Heroin sicherstellen. Der 32-Jährige wurde am 26. April festgenommen und in die JA Salzburg überstellt. Dem Türken konnte durch weitere Ermittlungen der Verkauf von Heroin an insgesamt zehn Abnehmer nachgewiesen werden. Die Abnehmer, im Alter von 24 – 35 Jahren, wurden bei der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt. Der beschuldigte Türke wird wegen Verdacht auf Begehung von 36 Einbruchsdiebstählen angezeigt. Der entstandene Schaden der Einbruchsdiebstähle liegt im fünfstelligen Bereich, wobei der entstandene Sachschaden höher ist als jener der Beute. Des Weiteren ordnete die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Hausdurchsuchung bei dem 27-jährigen Pongauer an. In dessen Wohnung konnten insgesamt 30 Gramm Cannabiskraut sowie Suchmittelutensilien sichergestellt werden. Der Mann wurde am 27. April festgenommen und in die JA Salzburg überstellt, jedoch nach kurzer Zeit auf freien Fuß gesetzt. Dem Beschuldigten konnte der Verkauf von Heroin und Cannabiskraut an insgesamt fünf Abnehmer im Alter von 25 – 35 Jahren nachgewiesen werden. Der Verdacht, dass er bei den Einbrüchen als Beitragstäter fungierte, konnte nicht erhärtet werden.Presseaussendung vom 13.09.2019, 15:36 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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