Feierfest Gütesiegel

Zwei Schülerball-Komitees bekamen am 3. Mai im Congress-Center in Zell am See das „Feierfest-Gütesiegel“ verliehen. Das BORG Mittersill und die HIB Saalfelden hatten ihre Maturabälle am 20. Juni und am 24. September des Vorjahres unter den Kriterien des Gütesiegels ausgerichtet.Hintergrund der Initiative ist die Motivation und Förderung einer vernünftigen Veranstaltungsphilosophie, um den Alkoholkonsum, gerade von jungen Menschen, bei Festen und Bällen einzudämmen. 2018 eingerichtet, dann durch Corona unterbrochen, wurde diese Initiative nun nach Ende der Pandemie wiederbelebt. Von Seiten der Polizei ist das Bezirkspolizeikommando (BPK) Zell am See im Rahmen von Gemeinsam.Sicher im Pinzgau neben der BH Zell am See, der Suchthilfe und Akzente beteiligt. Das Gütesiegel steht für gelingende Feste, die durch passende Unterhaltung, dem richtigen Rahmenprogramm und mittels vernünftigem Gastronomieangebot dem maßlosen Alkoholkonsum entgegenwirken sollen. Als Projektpartner zeigen sich derzeit die Congress-Zentren Saalfelden, Zell am See und auch St. Johann interessiert. Sie wollen zukünftig ebenfalls eine „Gelingende Festkultur“ unterstützen.So funktionierts:Nach Ansuchen eines Veranstalters oder auch eines Schulballkomitees auf Verleihung des Gütesiegels gibt es im Vorfeld für die Veranstalter eine Auflage von Kriterien, die für das Gütesiegel erfüllt werden müssen. Bei den Kriterien handelt es sich um Fixpunkte der Festgestaltung, die erfahrungsgemäß von übermäßigem Alkoholkonsum ablenken können. Ein Leitfaden in schriftlicher Form wird hierfür dem Veranstalter zur Verfügung gestellt. Um speziell den Schulen die Umsetzung zu erleichtern, wird das jeweilige Ballkomitee von Akzente und (auf Wunsch auch) von der Kriminalprävention bei den Vorbereitungen begleitet. Das Fest selbst wird am Tag der Umsetzung von Mitgliedern des Feierfest-Gütesiegel-Komitees besucht und innerhalb der folgenden Tage auf sein Gelingen hin bewertet. Wurden die Kriterien erfüllt, wird innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes von offizieller Stelle das Gütesiegel verliehen. Die Verleihung erfolgt durch den Bezirkshauptmann, gemeinsam mit dem Bezirkspolizeikommandanten und einem Vertreter der Bürgermeisterkonferenz in feierlichem Rahmen. Ab diesem Zeitpunkt kann das Gütesiegel von diesem Veranstalter bzw. der jeweiligen Schule für ein Kalenderjahr zur Eigenwerbung genutzt werden.

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