Gewerbsmäßiger Diebstahl, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage

Gewerbsmäßiger Diebstahl, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage Presseaussendung der Polizei SalzburgGewerbsmäßiger Diebstahl, Beweismittelfälschung und falsche BeweisaussageEin 42-jähriger Niederösterreicher und Geschäftsführer einer Detektei überredete zwei seiner Angestellten zu Diebstählen in einer Firma in Salzburg Wals.Die Männer, 33 und 47 Jahre alt, sollten mit einem 28-jährigen Lagerarbeiter in Zusammenarbeit Ware aus dem Lager stehlen. In der Zeit von April 2014 bis August 2014 schafften die Männer Ware im Wert von über 13.000 Euro aus dem Lager. Bei der Ware handelte es sich hauptsächlich um Weingläser.Zudem verlangte der Geschäftsführer von seinem Angestellten, dass sie Fotos von dem 28-jährigen Lagerarbeiter anfertigten sollten. Die Fotos würde er als Beweis sammeln und für einen Vertragsabschluss mit der geschädigten Firma benötigen. Die Lichtbilder wurden bearbeitet und verfälscht, so dass kein Rückschluss auf die beiden Angestellten der Detektei möglich war.Die gesammelten Informationen und verfälschten Beweismittel legte der 42-jährige Niederösterreicher der Firma gegen Bezahlung vor. Letztlich kam ein Vertragsabschluss in der Höhe von über 7.000 Euro zustande. Um jeglichen Verdacht von den beiden Komplizen (33 und 47 Jahre alt) zu lenken, wurde ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger als Informant vorgeschoben. Der Deutsche sagte aus, dass er die Lichtbilder und Informationen zu den Diebstählen in der Firma erstellt und gesammelt hätte.Letztlich konnten Polizisten die Straftaten und das Vorgehen nach zahlreichen Einvernahmen dem 42-Jährigen zu ordnen.Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Geschäftsführer wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahles, Betrugs, Fälschung eines Beweismittels und Unterdrückung eines Beweismittels bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Die beiden Angestellten werden ebenfalls wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls und Betrugs angezeigt. Der Lagerarbeiter wurde fristlos gekündigt und wird zudem wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls angezeigt. Der Informant wird wegen falscher Beweisaussage bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.Presseaussendung vom 23.12.2014, 10:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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