Gutscheine gefordert- Beamter der Landespolizeidirektion vorläufig suspendiert

Gutscheine gefordert- Beamter der Landespolizeidirektion vorläufig suspendiert Presseaussendung der Polizei SalzburgGutscheine gefordert- Beamter der Landespolizeidirektion vorläufig suspendiertEin Beamter in der Landespolizeidirektion Salzburg wurde Ende Jänner 2014 vorläufig vom Dienst suspendiert.Der Mitarbeiter war im Rahmen seiner Tätigkeit in der Materialverwaltung unter anderem auch für polizeiliche Absperrgitter zuständig. Diese Absperrgitter kamen regelmäßig auch bei größeren Veranstaltungen verschiedenster Vereine zum Einsatz. Im Zusammenhang mit der Vergabe der Gitter soll der jetzt suspendierte Beamte von Verantwortlichen der Vereine „Jausengutscheine“ angenommen haben. Über einen längeren Zeitraum soll er Gutscheine gefordert haben.Eine solche Verhaltensweise verstößt gegen den Verhaltenskodex der Polizei. Eine Vorteilsannahme, gemäß § 305 des Strafgesetzbuches, ist im Sinne der Antikorruptionsbestimmungen gerichtlich strafbar.Seitens der Landespolizeidirektion Salzburg wurde die vorläufige Suspendierung ausgesprochen und eine Disziplinaranzeige erstattet.Die Ermittlungen wurden durch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) übernommen.Presseaussendung vom 29.01.2014, 15:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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