Internetbetrug im Flachgau

Internetbetrug im Flachgau Presseaussendung der Polizei SalzburgAm 24. September 2019 zeigte ein 74-jähriger Flachgauer bei der Polizei an, dass er im Mai 2019 über seinen Facebook-Account auf einen Link stieß, welcher ihn auf eine Internetplattform zur Veranlagung von Kryptowährung weiterleitete. Auf dieser Plattform wurden laut seinen Angaben diverse sehr gewinnbringende Veranlagungsmöglichkeiten in Form von Bitcoins angeboten. Da dies sein Interesse weckte, kontaktierte der Flachgauer per E-Mail diese Plattform, woraufhin er von einer vermeintlichen Sachbearbeiterin angerufen wurde. Diese informierte ihn über alle Angebote und Veranlagungsmöglichkeiten. Danach übermittelte ihr der 74-Jährige seine persönlichen Kontakt- und Reisepassdaten sowie die Zugangsdaten seines Computers, um darauf extern zugreifen und effektiver arbeiten zu können. Für eine reibungslose Überweisung bat die Kontaktperson den Flachgauer zudem, sein Konto für sie freizugeben und etwaige PIN-Codes, welche er von der Bank erhalte, per Nachrichten-App zu übermitteln. Man einigte sich folglich auf die Veranlagung von Beträgen in einer Höhe von 1000 – 3000 Euro. Nach kurzer Zeit steigerten sich die Beträge in eine Höhe von 5000 – 15.000 Euro. Im Zeitraum von Mitte Mai bis Anfang September 2019 wurden gesamt an die 107.000 Euro an die vermeintliche Anlageplattform überwiesen. Laut Angaben des Flachgauers hielt die vermeintliche Beraterin stets via E-Mail, Nachrichten-App sowie Anrufen mit verschiedener Telefonnummern aus diversen Ländern Kontakt zu ihm. Als den 74-Jährigen letztlich Zweifel an der Sicherheit der angebotenen Veranlagungsform und der Seriosität des Unternehmens kamen, bat er um Rücküberweisung der geleisteten Zahlungen und des Gewinnes. Vermeintlich hatte er bis Mitte September 2019 durch seine Veranlagungen bereits eine Gesamtsumme von nahezu 260.000 US Dollar erwirtschaftet. Seine scheinbare Betreuerin teilte ihm daraufhin mit, dass in Verbindung mit einer Auszahlung und Rücküberweisung diverse Spesen sowie Bearbeitungsgebühren in einer Höhe von 10.000 Euro zu entrichten wären. Der 74-jährige Flachgauer kam dieser Aufforderung nach und gab eine Überweisung in dieser Höhe frei. Da bis zum 24. September 2019 keine Rücküberweisung erfolgte, erstatte der Flachgauer die Anzeige.Presseaussendung vom 26.09.2019, 10:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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