Polizei Salzburg sucht Nachwuchs

Die Landespolizeidirektion Salzburg beabsichtigt, im Jahr 2018 Frauen und Männer für den Polizeidienst aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Ausbildungsplätze für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag (exekutivdienstliche Ausbildung). Die Ausbildung dauert zwei Jahre.Die Ausschreibungsfrist begann mit 2. Jänner endet mit 31. Dezember 2018.Für interessierte Bewerberinnen und Bewerber sind die Bewerbungsunterlagen direkt bei der Landespolizeidirektion Salzburg, sowie im Internet unter www.polizei.gv.at (Link–Salzburg –Beruf & Karriere–Wie werde ich PolizistIn–Bewerbungsunterlagen) erhältlich.Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildungsplätze müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:• österreichische Staatsbürgerschaft; • volle Handlungsfähigkeit; • ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Polizeidienst; • bei Wehrpflichtigen der abgeleistete Präsenzdienst, bei Zivildienstpflichtigen der abgeleistete Zivildienst (für die Erlöschung der Zivildienstpflicht ist ein Antrag gem. § 6b Zivildienstgesetz erforderlich); • bis zum Beginn der Ausbildung eine Lenkberechtigung für die Klasse B, die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse vorsehen würden, erteilt wurde (§ 4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung); • ein unbeanstandetes Vorleben;Das Auswahlverfahren umfasst:• eine schriftliche Eignungsprüfung im Sinne des Unterabschnittes B des Ausschreibungsgesetz (AusG) 1989 (Diktat, Grammatiktest, Intelligenztest und Persönlichkeitsfragebogen); • ein Aufnahmegespräch; • einen sportmotorischen Leistungstest (Laufen, Schwimmen, Liegestütze und medizinischer Bewegungskoordinationstest, Bergungssimulation); • eine polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Polizeidienst; Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Bewerbungsunterlagen angeführten ärztlichen Befunde vor der amtsärztlichen Untersuchung von den Bewerberinnen und Bewerbern vorzulegen sind, und allfällige Kosten für die Befunde von diesen selbst zu tragen sind. • eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 ff SPG.Die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach dem erreichten Punkteergebnis. Dieses gilt gemäß § 44 Abs. 4 AusG 1989 bundesweit auch für weitere Ausschreibungen der Landespolizeidirektionen, die innerhalb eines Jahres erfolgen – gerechnet ab dem Tag des letzten Teils des Auswahlverfahrens. Das Endergebnis des Auswahlverfahrens wird den Bewerberinnen und Bewerbern von der Landespolizeidirektion schriftlich mitgeteilt.DienstverhältnisIm Fall der Aufnahme wird ein Ausbildungsverhältnis begründet. Es dient zur Vorbereitung auf die Verwendung als Polizistin oder Polizist („Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter“) und enthält eine theoretische Ausbildung in einem Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive sowie Praktika in Polizeidienststellen.Das Ausbildungsverhältnis wird vorerst per Dienstvertrag auf 24 Monate befristet. Als Ausbildungsbeitrag gebührt ein monatliches Entgelt in der Höhe des Gehaltes einer Beamtin oder eines Beamten des Exekutivdienstes der Verwendungsgruppe E2c Gehaltsstufe 1. (rund 1.633,- Euro brutto) Die Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Über die in den §§ 16 und 22 VBG iVm den §§ 16, 17, 17a und 17b GehG 1956 vorgesehenen Vergütungen gebühren während der ersten 12 Monate des Vertragsverhältnisses keinerlei sonstige pauschalierten Zulagen und Nebengebühren.Ab dem 13. Monat des Vertragsverhältnisses gebühren überdies die für Beamte der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen und Nebengebühren. Bei Ablegung der Dienstprüfung und nach Ende des befristeten Dienstverhältnisses wird ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter der Verwendungsgruppe E2b begründet.BewerbungSchriftliche Bewerbungen können per Post oder persönlich bei der Landespolizeidirektion Salzburg in 5020 Salzburg, Alpenstraße 90 (Email: LPD-S-PA@polizei.gv.at) eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist bei der Landespolizeidirektion einlangen. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf allgemein sind im Internet unter www.bundespolizei.gv.at abrufbar oder bei der Landespolizeidirektion erhältlich.GleichbehandlungGemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgF wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind. Die Ausbildungsplätze werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989 idgF, ausgeschrieben.

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