Regelung des Parteienverkehrs ab 17.11.2020 /COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

Regelung des Parteienverkehrs ab 17.11.2020 /COVID-19-Notmaßnahmenverordnung Bezugnehmend auf die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (in Kraft ab 17.11.2020, 00.00 Uhr, gültig bis 06.12.2020, 24.00 Uhr) wird darauf hingewiesen, dass der behördliche Parteienverkehr der Landespolizeidirektion nach Möglichkeit überwiegend elektronisch abgewickelt werden soll.Regelung des Parteienverkehrs ab 17.11.2020 /COVID-19-NotmaßnahmenverordnungUnaufschiebbare und dringende erforderliche Termine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bzw. Vorladung abgehalten werden.Presseaussendung vom 17.11.2020, 10:08 UhrReaktionen bitte an die Redaktion.  zurück

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