„Sextortion“ – Erpressung im Internet

Erpressungsversuche mit eigenen Nacktbildern oder „Sextortion“ nehmen immer mehr zu. Bei dieser Form der Internetkriminalität nehmen Unbekannte mit ihren späteren Opfern über soziale Netzwerke Kontakt auf und überreden sie vor einer Web-Kamera sexuelle Handlungen vorzunehmen, um sie anschließend zu erpressen.Vorgangsweise der TäterEine unbekannte Person nimmt über soziale Netzwerke, wie Facebook, WhatsApp ect. Kontakt mit ihrem späteren Opfer auf. Vorwiegend sind es männliche Opfer. Im weiteren Verlauf wird dem Opfer der Vorschlag unterbreitet, auf Skype oder einer anderen Plattform zum Videochat zu wechseln, um sich auch sehen zu können. Wenn das Opfer auf den Vorschlag eingeht, erscheint eine leicht bekleidete oder auch unbekleidete attraktive Person. Das Opfer wird nun aufgefordert sich ebenfalls auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, alles vor laufender Web-Kamera. Wenn das Opfer darauf eingeht, tappt es bereits in die Sextortion-Falle. Der Ausdruck Sextortion setzt sich aus den Begriffen „Sex“ und „Extortion“ oder Erpressung zusammen.Kurze Zeit später meldet sich die unbekannte Person und fordert vom Opfer über eine Transferbank Bargeld zu überweisen. Bei Weigerung wird mit der Veröffentlichung des delikaten Videos im Internet und sozialen Netzwerken gedroht.Vermeidung von Sextortion:• Seien Sie misstrauisch, wenn sie von einer unbekannten Person kontaktiert werden, die Sie schnell zu einem Videochat einladen will.• Vorsicht, wenn Online-Bekanntschaften Sie rasch dazu verleiten wollen, etablierte Plattformen zu verlassen, um auf Skype etc. den Kontakt fortzusetzen.• Vermeiden Sie im Videochat sich zu sexuellen Handlungen verleiten zu lassen.• Geben Sie niemals Nacktaufnahmen von sich an Fremde weiter.• Schränken Sie den Einsatz einer Webcam ein und decken Sie die Web-Kamera bei Fremden ab.• Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken verwenden.Was tun, wenn es passiert ist:• Brechen Sie sofort den Kontakt zu den Erpressern ab.• Gehen Sie auf keine Forderung ein und leisten Sie keine Zahlungen.• Sofort den Plattformbetreiber und Internet-Ombudsmann kontaktieren, damit die Videos gelöscht oder nicht freigeschaltet werden.• Beweise wie Printscreen, Videos, Verbindungsdaten und E-Mails sichern.• Sofort die Anzeige wegen Erpressung erstatten und das gesicherte Beweismaterial mitbringen.Weitere Informationen zum Thema:Landeskriminalamt SteiermarkKriminalpräventionStrassgangerstraße 2808052 GrazTel.: 059133/60/3750E-Mail: LPD-ST-LKA-Kriminalpraevention@polizei.gv.at

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