Stalking

Als Stalking oder beharrliche Verfolgung wird das wiederholte, bedrohliche Belästigen oder Verfolgen einer Person bezeichnet. Die verfolgte Person wird gegen ihren ausdrücklich oder schlüssig erklärten Willen in ihrer Lebensführung unzumutbar und über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt. Indem sie •Ihre räumliche Nähe aufsucht (z.B. Auflauern),• im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt (z.B. per SMS oder E-Mail),• unter Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt (z.B. bei Versandhäusern) oder• unter Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen (z.B. durch Kontaktanzeigen). Empfehlung der Kriminalprävention: •Machen Sie dem Stalker, wenn möglich in Anwesenheit eines Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie die Person dann konsequent!•Dokumentieren Sie alles was der Stalker unternimmt. Jede Kontaktaufnahme, Mitteilung und sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS, E-Mail etc. Diese sind bei rechtlichen Schritten wichtig.• Informieren Sie ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werde, damit Kontaktaufnahme des Stalkers über Ihren Bekanntenkreis (neue Telefonnummer, Adresse) nicht zum Erfolg führt.• Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters oder mit unbekanntem Absender entgegen.• Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.• Alarmieren Sie in konkreten Bedrohungssituationen unbedingt die Polizei über den Notruf 133.Weitere Informationen zum Thema:Landeskriminalamt SteiermarkKriminalpräventionStraßganger Straße 2808052 GrazTel.: 059133/60/3750E-Mail: LPD-ST-LKA-Kriminalpraevention@polizei.gv.at

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