Widerruf eines Zeugenaufrufes nach Hundebiss

Widerruf eines Zeugenaufrufes nach Hundebiss – Der Zeugenaufruf nach einem Hundebiss vom 23. August 2025 kann widerrufen werden. Die Hundebesitzerin meldete sich heute bei der Polizei.Aufgrund der medialen Berichterstattung meldete sich heute eine 35-Jährige aus dem Bezirk Leibnitz bei der Polizei und gab an, die betroffene Hundehalterin zu sein. Die Frau wurde zuvor von einer Freundin, durch Medienberichte ausgelöst, auf den Vorfall angesprochen. Die geständige 35-Jährige wird nach dem Abschluss der Erhebungen wegen Fahrlässiger Körperverletzung an die Staatsanwaltschaft Graz und wegen einer möglichen Verwaltungsübertretung an die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz angezeigt werden.Presseaussendung vom 31.08.2025, 08:42 UhrReaktionen bitte an die Redaktionzurück

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