Nachtrag zur Pressemeldung Teil 5, Punkt 8. vom 06.08.2022

Nachtrag zur Pressemeldung Teil 5, Punkt 8. vom 06.08.2022 Presseaussendung der Polizei TirolNachtrag zur Pressemeldung Teil 5, Punkt 8. vom 06.08.2022Die beiden Burschen (21 und 18 Jahre) aus Österreich konnten ausgeforscht werden. Bei der Waffe handelte es sich um eine Soft-Gun Pistole. Aufgrund der Energieleistung dieses Waffe fällt diese nicht unter das Waffengesetz. Unabhängig davon werden die zwei Burschen an die Bezirksverwaltungsbehörde Kufstein wegen Übertretungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Ordnungsstörung) und dem Tiroler Landespolizeigesetz (Anstandsverletzung) angezeigt.Bearbeitende Dienststelle: PI KramsachTel. 059133 7213Presseaussendung vom 07.08.2022, 23:06 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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