Phänomen „Erpressung im Internet“

Phänomen „Erpressung im Internet“ Presseaussendung der Polizei TirolErpressung im Internet verursacht große Schäden und sorgt für hohe Fallzahlen. Die Polizei geht von einer hohen Dunkelziffer aus und gibt Tipps, wie man sich schützen kann.Der Trend „Erpressung im Internet“ scheint sich fortzusetzen. Die Polizei in Tirol verzeichnet beinahe täglich Anzeigen von Betroffenen, die von Kriminellen im Internet erpresst oder zu erpressen versucht werden. Dabei entstehen oft finanzielle Schäden, aber auch die Psyche der Betroffenen wird vielfach in Mitleidenschaft gezogen. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, weil Betroffene vielfach aus Scham nicht zur Polizei gehen.Es gibt unterschiedliche Methoden, die von den Tätern angewendet werden. Hier die aktuellen Erscheinungsformen:1. „Sex-Erpressung“ – Scham als Druckmittel:Die Betroffenen erhalten über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen eine Einladung oder Freundschaftsanfrage einer ihnen unbekannten, attraktiven Person. Nach einer Kennenlernphase erfolgt die Aufforderung an das Opfer, in einen Videochat zu wechseln und sich dort nackt zu zeigen, anzüglich zu posieren oder zu masturbieren. Um glaubhaft zu wirken, macht das Gegenüber mitunter den ersten Schritt, indem sie sich nackt zeigt oder beginnt, sich vor der Zielperson zu befriedigen.Die Täter zeichnen ihr Gegenüber auf und drohen dann mit der Veröffentlichung von Videos oder Nacktfotos in sozialen Netzwerken oder mit der Übermittlung an die Familie oder Freunde der Betroffenen. Dabei nutzen die Täter die Angst und Scham der Opfer als Druckmittel.Achten Sie auf folgende Alarmsignale:• Fremde, vornehmlich attraktive Personen nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Auf verdächtigen Profilen gibt es meist wenig persönliche Informationen, aber viele aufreizende Fotos.• Neue Online-Bekanntschaften wollen rasch in einen Video-Chat wechseln.• Im Video-Chat beginnt sich das Gegenüber schon nach kurzer Zeit auszuziehen. Folgen Sie in keinem Fall Aufforderungen sich selbst nackt zu zeigen.• Wichtig: Decken Sie Ihre Webcam ab, solange Sie Ihrem Gegenüber nicht vertrauen. Denken Sie daran, dass alles, was Sie vor der Webcam machen, vom Gegenüber aufgezeichnet werden kann.Falls Sie in die Falle getappt sind:• Brechen Sie den Kontakt mit den Erpressern ab und blockieren Sie diese. Melden Sie die Fake-Accounts an die Seitenbetreiber.• Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein und überweisen Sie kein Geld. Das Bezahlen schützt nicht vor einer Veröffentlichung, oft fordern die Täter nach der ersten Überweisung noch mehr Geld.• Sichern Sie relevante Beweismittel: Screenshots des Accounts, das Chat-Protokoll, den E-Mail-Verkehr.• Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Nur so ist eine strafrechtliche Verfolgung der Erpresser möglich.• Sollten Fotos oder Videos bereits veröffentlicht worden sein, veranlassen Sie die Löschung über die jeweilige Plattform (für mehrere Plattformen besteht nach dem KoPl-G eine Löschungsverpflichtung).2. Gefälschte Behörden E-Mails („Authority-scam“)Erpresserische E-Mails mit Anhängen, die von Behörden oder Polizeidienststellen zu kommen scheinen, sind eine weitere Methode die vermehrt auftritt.In diesen Schreiben wird behauptet, dass die Empfänger angeblich eine Straftat begangen haben und ein E-Mail zur Rechtfertigung an eine angegebene E-Mailadresse schreiben sollen. Wird dieser Köder geschluckt, fordert das falsche „Amt“ eine „Strafzahlung“, um die Sache zu bereinigen.Die Dokumente sind oft sehr authentisch gestaltet und enthalten echte Logos – z.B. von EUROPOL, INTERPOL, BUNDESKRIMINALAMT od. auch JUSSTIZ – und tatsächlich existierende Namen von Polizeiführungskräften. Die allgemeine, unpersönliche Anrede und die Erwähnung von Straftaten, die womöglich nie verübt wurden, sollten die Alarmglocken schrillen lassen. Echte Behörden schicken Zahlungsaufforderungen niemals per E-Mail.Die Polizei empfiehlt:• Löschen Sie diese E-Mails, gehen Sie keinesfalls auf Forderungen ein.• Öffnen Sie keine Links oder Anhänge von unbekannten Absendern.• Folgen Sie keinen Zahlungssaufforderungen.• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, sollten Sie Geld bezahlt oder persönliche Daten übermittelt haben.3. Für Kinder und Jugendliche: Schutz der Privatsphäre im Netz ist oberstes Gebot!Kinder und Jugendliche fühlen sich in Chaträumen im Internet oft anonym und sicher und geben leichtfertig private Informationen preis. Dadurch setzen sie sich der Gefahr für Beleidigung, Mobbing, Erpressung oder sexuellem Missbrauch aus.Tipps für Eltern:• Beaufsichtigen Sie die Online-Nutzung (PC, Tablet, Smartphone, Computerspiele) Ihrer Kinder• Sprechen Sie mit ihnen über die Grundregeln im Online-Verhalten, oberstes Gebot: Privatsphäre schützen!! – Was gehört alles zur Privatsphäre?• Klären Sie Ihre Kinder über Gefahren auf, die mit dem Weitergeben von persönlichen Informationen, intimen Fotos oder Videos an unbekannte Chatpartner verbunden istTipps für Kinder und Jugendliche:• Sei dir bewusst, dass ein Gegenüber im Online-Chat oft nicht der/die ist, für den er/sie sich ausgibt• Gib keine persönlichen Informationen, Passwörter, intime Fotos oder Videos weiter. Insbesondere dann nicht, wenn du dein Gegenüber nicht persönlich kennst• Verwende sichere Passwörter bestehend aus mind. 15 Zeichen – Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen, Zahlen und in keinem Wörterbuch zu finden• Deaktiviere oder verdecke die Webcam in Videochats mit unbekannten ChatpartnernPresseaussendung vom 06.05.2024, 10:20 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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