Schließung einer Tankstelle in Innsbruck nach den Bestimmungen des Glücksspielgestzes

Schließung einer Tankstelle in Innsbruck nach den Bestimmungen des Glücksspielgestzes Presseaussendung der Polizei TirolSchließung einer Tankstelle in Innsbruck nach den Bestimmungen des GlücksspielgestzesAnlässlich einer Kontrolle nach dem GlücksspielG in einer Tankstelle in Innsbruck am 06.06.2017 wurde vom Strafamt der Landespolizeidirektion Tirol die Schließung der gesamten Tankstelle vor Ort verfügt. An der Kontrolle waren darüber hinaus Beamte der Finanzpolizei sowie Polizeibeamte des Stadtpolizeikommandos Innsbruck beteiligt.Bereits in den Jahren 2015 und 2016 wurden Übertretungen n. d. GlückspielG festgestellt und die Betriebsschließung für den Fall neuerlicher Delinquenz angedroht. An der Rückseite der Tankstelle befand sich nunmehr ein Container, dessen Zugang mittels Glocke und Kamera gesichert war. Im Zuge der Kontrolle am 06.06.2017 wurden in diesem Container 2 Glücksspielautomaten vorgefunden. 2 Gäste wurden beim Spielen auf frischer Tat betreten. Die Spieler wurden als Zeugen befragt und gaben an, Walzenspiele mit entsprechenden Geldeinsätzen gespielt zu haben. Die Gewinne wurden vom Automaten selbst ausbezahlt (sog. „Selbstauszahler“).Die den Spielbereich im Container überwachenden Kameras übertrugen die Bilder zur Kassa der Tankstelle, sodass für die Behörde zweifelsfrei der Zusammenhang zwischen Tankstellenbetrieb und illegalem Glücksspielbetrieb gegeben war. Während der Kontrolle wurden die beiden Automaten ferngesteuert deaktiviert. Eine Bespielung durch die Organe der Finanzpolizei war daher nicht mehr möglich. Wegen dieses szenetypischen Verhaltens sowie der Angaben der Spieler stand jedoch der begründete Verdacht für die Behörde unstrittig fest, dass illegales Glücksspiel betrieben wurde.Sohin mussten der Tankstellenbetrieb vom Strafamt der LPD vorübergehend geschlossen und die Glückspielautomaten von den Organen der Finanzpolizei vorläufig beschlagnahmt werden. Die Automaten wurden sodann zur LPD Tirol verbracht, wo nunmehr das ordentliche Beschlagnahmeverfahren geführt wird. Neben der Betriebsschließung und der vorläufigen Beschlagnahme wird ein Strafverfahren – nach derzeitigem Erhebungsstand – gegen den Tankstellenpächter n. d. GlücksspielG eingeleitet.Rückfragen für die Presse: LPD Tirol – SVA Strafamt Mag. HörhagerTelefonnummer: 059133/70-6101Presseaussendung vom 06.06.2017, 17:33 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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