Am 20. November 1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Die Kinderrechtskonvention garantiert jedem Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr, persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Damit wurde ein Rahmen geschaffen, dass Kinder und Jugendliche eigenständige Persönlichkeiten sind und dass sie besonderen Schutz und Förderung erhalten.Seit dem 20. November 1989 wird jedes Jahr an diesem Tag der „Internationale Tag der Kinderrechte“, auch bekannt unter „Weltkindertag“, gefeiert.Kinderrechte in ÖsterreichIn Österreich trat die Kinderrechtskonvention (KRK) mit 05. September 1992 in Kraft. 19 Jahre später, genau am 20. Jänner 2011, wurden die Rechte von Kindern im Bundesverfassungsgesetz verankert. Dadurch wurden die Bestimmungen des UN-Übereinkommens in den Verfassungsrang gehoben und damit der Stellenwert der Kinderrechte im österreichischen Rechtssystem betont.Kinderrechte im ÜberblickKinderrechte sind wichtig. Kinder haben das Recht darauf, dass sie sich entwickeln und sich an der Gesellschaft beteiligen können. Vor allem haben Kinder das Recht, dass sie vor Schaden bewahrt werden.In den kommenden vier Wochen stellen wir Ihnen acht Artikel der Kinderrechte vor, die im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder geregelt sind.Artikel 1 – Recht auf Schutz und FürsorgeArtikel 2 – Recht auf persönliche Beziehung und direkten Kontakt zu den ElternArtikel 3 – Verbot von KinderarbeitArtikel 4 – Recht auf MeinungArtikel 5 – Recht auf gewaltfreie ErziehungArtikel 6 – Recht auf Schutz und Fürsorge bei BehinderungArtikel 7 – AusnahmebeschränkungenArtikel 8 – Vollziehung des BundesverfassungsgesetzErfahren Sie nächste Woche mehr über die Kinderrechte zu den Artikel 1 und 2.
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in Wien