Sexting – ist ja nichts dabei

Seit drei Wochen sind Lukas und Nadine ein Paar. Frisch verliebt laufen die Jugendlichen Hand in Hand über den Schulkorridor. Lukas wollte unbedingt ein Dessous-Foto von Nadine, das sie ihrem Liebsten am Vortag via Textnachricht sendete. Was Nadine aber nicht weiß, dass Lukas seinem besten Freund das Foto weitergeleitet hat und dieser seiner Clique.Sexting setzt sich aus den Wörtern „Sex“ und „Texting“ zusammen. Personen fertigen von sich selbst erotische Fotos, Nacktaufnahmen oder freizügige Videos an und verschicken sie ihren Partnerinnen oder Partnern via Internet oder Mobiltelefon.Was für einige als normal in der Partnerschaft empfunden wird, kann für andere zu einem Teufelskreis führen. Und zwar dann, wenn die Bilder oder Videos im Freundeskreis verbreitet werden und die Person verspottet wird oder gar ihre „Werke“ an die Öffentlichkeit gebracht werden.Es ist zwar erlaubt, dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem gleichaltrigen Freund ein Nacktfoto von sich selbst schicken darf, aber verboten, dass der Freund das Bild weiterleitet oder es auch „nur“ anderen Personen herzeigt.Dieses Verbot fällt unter „§ 207a Pornografische Darstellung Minderjähriger“, indem das Verbreiten und Veröffentlichen von erotischen Bildern von Personen zwischen 14 und 18 Jahren nicht erlaubt ist.Tipps der Kriminalprävention:• Fertigen Sie die erotischen Fotos so an, dass Sie nicht eindeutig zu erkennen sind und vermeiden Sie es, alle intimen Körperstellen komplett zu zeigen. Orientieren Sie sich hier eher an Kunst- und Aktfotografien.• Schicken Sie die Aufnahmen nur an die Person, der Sie absolut vertrauen.• Zeigen Sie die Fotos persönlich auf Ihrem Laptop oder Smartphone ohne sie zu verschicken.• Löschen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Nacktfotos. Somit schützen Sie sich, falls Ihnen das Smartphone verloren geht, gestohlen wird oder es unbeobachtet herumliegt.

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