Wussten Sie schon ….?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es auf einer Wasserstraße „Verkehrsregeln“ gibt wie im Straßenverkehr? Ob es Alkoholgrenzen gibt? Ob es wie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs Bestimmungen über Ausrüstungsgegenstände auch bei Booten gibt? Hier einige Fakten, die Sie vermutlich noch nicht kannten:Wussten Sie, dass …- es generell auf einer Wasserstraße keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt? Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten lediglich in von der Behörde definierten Abschnitten, wie beispielsweise auf dem Donaukanal: Dort beträgt die Höchstgeschwindigkeit maximal 20 km/h. Ein „ungeschriebenes Gesetz“ ist zum Beispiel das nicht unnötige Verursachen von Wellen. – es auf Wasserstraßen keinen streng geregelten Verkehr gibt? Es gibt nur wenige Verkehrszeichen, die in den meisten Fällen ein Hinweis darauf sind wo man fahren bzw. anlegen darf. – die Amtssprachen auf der Donau neben Deutsch noch Russisch und Französisch sind? – auf einer Wasserstraße dieselben Alkoholbestimmungen wie im Straßenverkehr gelten? Die Bestimmungen gelten für alle Fahrzeuglenker auf allen Gewässern, sei es ein Personenschiff, ein Boot, eine Zille oder gar ein Tretboot. – Ausrüstungsgegenstände mitzuführen sind? Es spielt keine Rolle ob es sich um das eigene Boot oder ein gemietetes Boot handelt. Folgende Gegenstände sind mitzuführen: Rettungsmittel, wie etwa ein Rettungsring, eine Rettungsweste und eine Einstiegshilfe, falls eine Person über Bord geht.Die Landespolizeidirektion Wien wünscht allen Zuschauerinnen und Zuschauern am 22. August 2020, um 20:15 Uhr, viel Vergnügen bei der ATV-Reportage über die Wiener Wasserpolizei!

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