Nach umfangreichen Erhebungen und Fahndungstätigkeit konnte im Stadtgebiet von Salzburg ein mittels EU-Haftbefehl ausgeschriebener 38-jähriger nigerianischer StA. am Abend des 29.10.2010 angehalten und festgenommen werden. In weiterer Folge wurde dieser nach Rücksprache mit dem Journal-Staatsanwalt in die Justizvollzugsanstalt-Salzburg eingeliefert.EU-Haftbefehl der StA -Traunstein wegen § 95 u. 96 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) – zum Zwecke der Auslieferung.Die gesuchte Person war mit einem PKW unterwegs und befanden sich noch zwei weitere Personen im Fahrzeug. Nach erfolgter Anhaltung und Festnahme wurden auch die zwei weiteren im Fahrzeug befindlichen Personen einer Kontrolle unterzogen.Diese ergab, dass gegen eine der beiden Personen einen 34-jährigen nigerianischen StA ein Vorführungsbefehl zum Strafantritt der BPD Salzburg vorlag. Nach anfänglicher Weigerung bezahlte dieser den ausständigen Strafbetrag, woraufhin die Festnahme aufgehoben wurde. Dr. RIEPL Peter; Tel.: 0662-6383-5050
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Festnahme aufgrund EU-Haftbefehl
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