Derzeit eingeschränkter Parteienverkehr

Auf Basis der aktuellen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wird der Parteienverkehr in der Landespolizeidirektion Kärnten sowie im Polizeikommissariat Villach eingeschränkt. Der Parteienverkehr soll vorrangig telefonisch oder auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Eine persönliche Anwesenheit in der Behörde wird zwar weiterhin möglich sein, sollte aber möglichst vermieden werden.Betroffen sind das Amtsgebäude in Klagenfurt/WS (Buchengasse 3) sowie das Polizeikommissariat Villach (Trattengasse 34). Es wird empfohlen, Anfragen bzw. Anträge derzeit telefonisch oder per Email an die zuständigen Stellen zu richten. Für eine persönliche Vorsprache wird vorab um telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Stelle ersucht. In diesen Fällen ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in beiden Amtsgebäuden vorgeschrieben.Visumverlängerungen bzw. elektronische Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich entweder schriftlich unter LPD-K-FGA-Fremdenpolizei@polizei.gv.at oder telefonisch unter den Nummern 059133-20-2611 oder 059133-20-2613 möglich.Anfragen betreffend E-Card-Fotoregistrierung sind auch telefonisch möglich. Für den Raum Oberkärnten gilt die Nummer 059133-26-5541, für den Raum Unterkärnten die Nummer 059133-25-7592.Kontaktadresse für Klagenfurt/WS:• Strafamt: lpd-k-sva-strafamt@polzei.gv.at bzw. die im Schreiben angeführte Telefonnummer/Emailadresse• Führerschein-/ Zulassungsstelle: lpd-k-sva-verkehrsamt@polizei.gv.at• Vereins- und Versammlungswesen sowie Waffenwesen und Strafregister: lpd-k-sva-sicherheitsverwaltung@polizei.gv.atTelefonisch bitte unter 059133-20/0Kontaktadressen Villach:• Strafamt: pk-k-villach-verwaltungspolizei@polizei.gv.at bzw. die im Schreiben angeführte Telefonnummer/Emailadresse• Führerschein-/ Zulassungsstelle: pk-k-villach-buergerservice@polizei.gv.at• Vereins- und Versammlungswesen sowie Waffenwesen und Strafregister: pk-k-villach-buergerservice@polizei.gv.atTelefonisch bitte unter: 059133-26 5555Alle Polizeiinspektionen sind weiterhin rund um die Uhr als Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten angehalten, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden. In diesem Sinne werden die Bürgerinnen und Bürger ersucht, eine persönliche Kontaktaufnahme auf den Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Eine solch reduzierte Form der Kontaktaufnahme hat keine Auswirkung auf die inhaltliche Behandlung von Anzeigen oder Anbringen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *