Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst

Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst Presseaussendung der Polizei KärntenFahrlässige Herbeiführung einer FeuersbrunstEin 48-jähriger Mann kehrte am 03.05.2019 gegen 05:30 Uhr von seiner Arbeit in sein Wohnhaus in der Gemeinde Krumpendorf, Bezirk Klagenfurt Land, zurück. Bevor er sich zu Bett begab, rauchte er auf dem Balkon noch eine Zigarette wobei er die Kippe nicht ordnungsgemäß abgetötet haben dürfte. Die glosende Zigarettenkippe verursachte in der auf dem Balkon befindlichen Blumenkiste zunächst einen Schwelbrand, der sich in der Folge zu einem Balkonbrand ausweitete. Der Brand wurde von einer Fußgängerin um 07:34 Uhr entdeckt. Sie verständigte die Feuerwehr, die den Brand um 08:00 Uhr löschen konnte. Durch das rasche Alarmieren und Einschreiten der FF Krumpendorf konnte ein schwerer Schaden verhindert werden.Presseaussendung vom 03.05.2019, 10:46 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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