Gemeinsam gegen Skidiebstahl

In den letzten Wochen öffneten bereits zahlreiche Skigebiete ihre Pforten. Damit hat leider auch wieder die Hochsaison für Skidiebe begonnen. Die Polizei gibt Tipps, wie Sie sich schützen können.Wie so oft, gilt auch beim Skidiebstahl „Gelegenheit macht Diebe“. Hunderte Paar Ski ungesichert an die Hütten gelehnt oder im Schnee liegend sind ein wahres Eldorado für die Täter. Die Ausforschung der Diebe ist oft schwierig, denn bis der Diebstahl bemerkt wird, sind diese oft schon über alle Pisten und Berge.Tipps der KriminalpräventionDie Anzahl der gestohlenen Wintersportgeräte ist in unserem Bundesland zwar rückläufig, dennoch sollten Sie die nachfolgenden Tipps der Kriminalprävention unbedingt beherzigen:• Deponieren Sie Ihre Ski immer in einem versperrten Skikeller Ihres Hotels und erkundigen Sie sich nach diesbezüglich vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen.• Nutzen Sie unbedingt die dort vorhandenen Sicherheitseinrichtungen gegen Skidiebstahl (versperrbare Ski- und Skischuhschränke, versperrbare Skiständer). Lassen Sie den Schlüssel zu einer solchen Sicherheitseinrichtung nicht unbeaufsichtigt herumliegen.• Achten Sie beim Betreten der Skikeller und Skiabstellräume in den Unterkünften, wer mit Ihnen diese Räumlichkeiten betritt. Diebe gehen oft mit Personen, die tatsächlich im Hotel wohnen, in den Skiraum und kundschaften den Sperrcode / den Schließmechanismus der versperrten Skiständer aus.• Stellen Sie die Ski auch vor der Skihütte nicht einfach sorglos im Schnee ab. Versuchen Sie, Ihr Sportgerät stets „im Auge zu behalten“.• Stellen Sie Ihre Ski nach Möglichkeit nicht paarweise, sondern einzeln voneinander getrennt ab. Diebe nehmen sich nicht die Zeit, passende Skipaare zu suchen.• Versperren Sie ebenso die Skiträger oder die Transportbox auf dem Dach Ihres Autos.Nach einem Diebstahl• Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.• Halten Sie dazu eine Beschreibung und vor allem die Serien- oder Herstellernummer der Ski samt Bindung sowie allenfalls Unterlagen (Prospekt, Rechnung) bereit.Wichtig!Ein vorgetäuschter Diebstahl und Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

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