Körperverletzung, Übertretung nach dem Waffengesetz

Körperverletzung, Übertretung nach dem Waffengesetz Presseaussendung der Polizei KärntenKörperverletzung, Übertretung nach dem WaffengesetzAm 24. September 2022 gegen 23:00 Uhr kam es auf dem Gelände des St. Veiter Wiesenmarktes aus bisher unbekannter Ursache zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem 21-jährigen und einem 17-jährigen Mann, beide aus Klagenfurt. Im Zuge der Auseinandersetzung zog der 21-jährige ein Springmesser und setzte dieses ein. Sein 17-jähriger Kontrahent wurde bei der Auseinandersetzung unbestimmten Grades verletzt und am Stützpunkt des Roten Kreuzes versorgt. Durch das Messer dürften allerdings nur oberflächliche Kratzer verursacht worden sein. Da gegen den 21-jährigen bereits ein behördliches Waffenverbot besteht, wurde dieses sichergestellt. Aufgrund der Alkoholisierung der beiden Beteiligten konnten vorerst keine Vernehmungen durchgeführt werden. Die Ermittlungen zur Klärung des Sachverhaltes folgen. Der 21-jährige wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Körperverletzung, sowie wegen der Übertretung nach § 50 Waffengesetz zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 25.09.2022, 06:14 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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