Suchtmittelgesetz – Waffengesetz

Suchtmittelgesetz – Waffengesetz Presseaussendung der Polizei KärntenSeit Mitte Oktober 2018 werden seitens des BPK Klagenfurt, Kriminaldienst, gemeinsam mit dem Kriminaldienst des SPK Klagenfurt umfangreiche Ermittlungen gegen einen 24-jährigen Mann aus Klagenfurt nach dem Suchtgiftgesetz geführt. Seit Oktober 2018 befindet sich der Mann wegen anderer Delikte bereits in Haft. Im Zuge der Ermittlungen konnte dem Mann der gewerbsmäßige Suchtgifthandel mit Heroin, Kokain und Cannabis nachgewiesen werden. Zwischen Februar und Oktober 2018 besteht zudem der dringende Verdacht, dass er von zwei Slowenen insgesamt einen Kilo Cannabis, 300 Gramm Kokain sowie 200 Gramm Heroin gekauft hat. Weiters konnte dem Mann der gewinnbringende Verkauf von zumindest über einem Kilogramm Heroin, 20 Gramm Kokain und rund 350 Gramm Cannabis an zahlreich Abnehmer im Großraum Klagenfurt, Ferlach und Krumpendorf im Zeitraum von September 2016 bis Oktober 2018 nachgewiesen werden. Dabei lukrierte er mehrere zehntausend Euro. Zudem war er von November 2017 bis zu seiner Festnahme im Oktober 2018 im Besitz einer Schreckschusspistole und von zwei Co2 Waffen. Gegen den Mann wurde ein Waffenverbot verhängt.Er wird der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigtPresseaussendung vom 12.03.2019, 08:14 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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