Übertretung nach dem Waffengesetzt und Ausspruch vorläufiges Waffenverbot

Übertretung nach dem Waffengesetzt und Ausspruch vorläufiges Waffenverbot Presseaussendung der Polizei KärntenÜbertretung nach dem Waffengesetzt und Ausspruch vorläufiges WaffenverbotAm 20.09.2022 um 19:27 Uhr wurde die Streife Eberndorf in ein Waldstück im Bereich Eberndorf beordert, da zwei männliche Personen im Wald mit scharfen Waffen schießen würden. Die Anzeige wurde von einem Jäger und seiner Frau erstattet. Nachdem in Erfahrung gebracht wurde, dass sich zu diesem Zeitpunkt kein Jäger im Wald befand, wurde die Polizei verständigt. Der 30-jährige Jäger aus dem Bezirk Völkermarkt und seine Frau konnten ein Fahrzeug wahrnehmen, welches bei Ansichtig werden sofort umdrehte und flüchtete. Dies teilten sie der eintreffenden Polizeistreife mit. Aufgrund dieser Wahrnehmung wurde eine sofortige Fahndung in diesem Bereich ausgelöst. Bei dieser Fahndung waren unter anderem auch die SIG und das EKO Cobra beteiligt. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse konnte als Lenker ein 21-jähriger Mann aus Niederösterreich ausgeforscht werden. Gegen ihn wurde vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Das im Auto mitgeführte Selbstladegewehr wurde sichergestellt. In diesem Zusammenhang gab der 21-jährige an, dass er mit einem 23-jährigen Mann aus Klagenfurt gemeinsam unterwegs gewesen sei. Diesen habe er vor Jahren im Internet kennengelernt und gemeinsam haben sie beschlossen im Wald ihre Waffen auszuprobieren. Der 23-jährige hatte drei Waffen bei sich gehabt und abwechselnd hätten sie auf Aludosen und einen Kürbis geschossen. Nachdem sie nach Klagenfurt zurückgefahren waren, übergab der 21-jährige Niederösterreicher seine Waffen an den 23-jährigen Klagenfurter. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts konnte der 23-jährige Klagenfurter ausgeforscht werden und es wurde eine freiwillige Nachschau in der Wohnung, die er mit seiner Mutter bewohnt, durchgeführt. Dieser gab an, dass er bei den Schießübungen dabei war. Bei der freiwilligen Nachschau konnten in einem Zimmer zwei Langwaffen, eine Vielzahl an Munition und einige Gewehrlaufrohlinge vorgefunden werden. Des Weiteren wurden zwei Griffstücke einer Pistole und Munition dafür vorgefunden werden. Dabei gab er an, dass dies alles in seinem Besitz befindlichen Waffen oder Waffenteile wären. Der 21-jährige Niederösterreicher gab jedoch an, dass die Waffe im Kellerabteil des Klagenfurters wäre. Bei Nachschau im Kellerabteil konnte auch die Waffe des Niederösterreichers aufgefunden werden. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts wurde den Erhebungen eine Streife der PDHI Klagenfurt mit ihren Diensthunden hinzugezogen. Dabei konnte in einem Lichtschacht in der Tiefgarage ein abgelegtes Waffenarsenal mit verbotenen Waffen, Munition, Kriegsmaterial, Pistolen, Schalldämpfern und Rauchgranaten vorgefunden werden. Aufgrund der Hohen Anzahl an Waffen und Munition wurde in den Nachstunden auch noch ein SKO (Sprengstoffkundiges Organ) der Amtshandlung hinzugezogen. Sowohl gegen den 21-jährigen Niederösterreicher als auch gegen den 23-jährigen Klagenfurter wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Sie werden der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und der LPD Kärnten, Sicherheits -und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, angezeigt.Presseaussendung vom 21.09.2022, 11:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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