Vergehen nach COVID-Maßnahmenverordnungen, Jugendschutzgesetz u. Suchtmittelgesetz

Vergehen nach COVID-Maßnahmenverordnungen, Jugendschutzgesetz u. Suchtmittelgesetz Presseaussendung der Polizei KärntenVergehen nach COVID-Maßnahmenverordnungen, Jugendschutzgesetz u. SuchtmittelgesetzAm 4. Februar 2021 gegen 22.00 Uhr wurde bei der Polizei-Bezirksleitstelle Ferlach telefonisch eine Coronaparty in einer Wohnung eines Mehrparteienhauses in Ferlach, selbe Gd, Bez Klagenfurt-Land, angezeigt.Beim Eintreffen der Polizeistreifen in dieser Wohnung konnten die Beamten eine Coronaparty mit 13 Personen feststellen, wo auch Cannabis konsumiert wurde.Ferner wurde in der Wohnung eine „Growbox“ aufgefunden, welche zurzeit jedoch nicht in Benutzung war.Gegen die jugendlichen Teilnehmer der Coronaparty im Alter zwischen 14 und 21 Jahren wurden Anzeigen nach der COVID-19-Maßnahmen-Verordnung, dem Jugendschutzgesetz, dem Suchtmittelgesetz und Kärntner-Landessicherheitsgesetz erstattet.Presseaussendung vom 05.02.2021, 06:11 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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