Informationsveranstaltung zur Behördenreform

Dieser Thematik widmete sich eine Informationsveranstaltung im Festsaal des Landespolizeikommandos OÖ am 12. März 2012.General MMag. Konrad Kogler (BM.I, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Leiter der Gruppe Organisation, Dienstbetrieb und Einsatz), Dr. Andreas Grad (Leiter der Abteilung für Personalangelegenheiten im BM.I) und Mag. Gerald Ortner (Referent im Kabinett der Bundesministerin für Inneres) präsentierten die aktuellen Neuigkeiten.Am 8. März 2012 startete das Innenministerium die Verhandlungen mit der Personalvertretung. Parallel dazu begannen die Gespräche mit dem Bundeskanzleramt über die Planstellen der neuen Landespolizeidirektionen, die Voraussetzungen für die Arbeitsplätze sowie deren Bewertungen. Die Verhandlungen darüber sollen zügig in der ersten Jahreshälfte 2012 geführt werden.Nach Detailarbeiten stehen die Strukturen der künftigen Landespolizeidirektionen fest. Jede der Landespolizeidirektionen wird von einer Landespolizeidirektorin oder einem Landespolizeidirektor geführt werden. Ihr oder ihm werden je zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zur Seite stehen. Damit wird der Grundsatz des „Geschäftsführermodells“ eingeführt. Insbesondere strategische, unternehmensrelevante Entscheidungen werden die drei Spitzenführungskräfte gemeinsam treffen.“Die Einführung des „Geschäftsführermodells“ bedeutet aber nicht, dass das Prinzip der monokratischen Behörde aufgeweicht wird. Die Letztverantwortung liegt immer bei der Landespolizeidirektorin bzw. beim Landespolizeidirektor“, sagt General Konrad Kogler.Die Stellvertreter werden eine Doppelfunktion ausüben – einerseits als stellvertretende Landespolizeidirektoren, andererseits als Leiter jeweils eines Geschäftsbereiches. Dem Landespolizeidirektor bzw. der Landespolizeidirektorin werden die Bereiche Controlling, Öffentlichkeitsarbeit sowie der interne Betrieb für innerorganisatorische Belange direkt unterstellt. Ein stellvertretender Landespolizeidirektor wird im Wesentlichen für strategische Planungen und Vorgangsweisen zuständig sein sowie für den Dienstvollzug samt Dienstzeitmanagement, Beschwerdewesen etc. Ihm steht dafür ein Büro zur Verfügung, das sich in drei Referate gliedert.Der andere stellvertretende Landespolizeidirektor wird für Budgetangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten sowie Qualitäts- und Wissensmanagement verantwortlich sein. Unterhalb der „Geschäftsführung“ finden sich die Aufgaben der Landespolizeidirektion in acht Abteilungen wieder: Einsatzabteilung, Landesverkehrsabteilung, Landeskriminalamt, Personaladministration, grenz- und fremdenpolizeiliche Abteilung, Verfassungsschutz, Sicherheits- und Verwaltungspolizei sowie Logistik.Die Arbeitsgruppen der Behördenreform befassten sich in den vergangenen Wochen auch mit den Ausbildungsstrukturen der neuen Landespolizeidirektionen. Bei der Besetzung von Führungspositionen in den LPDs sollen die Ausbildung, das Know-how und die Erfahrungen im bisherigen Karriereverlauf berücksichtigt werden.“Unser Ziel ist es, mit diesen Anforderungen eine Durchlässigkeit vom Inspektor bis zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, aber auch eine Durchlässigkeit für Quereinsteiger von der jeweiligen Einstiegsposition bis hinauf zum Generaldirektor sicherzustellen“, erklärt Kogler.Die Ausschreibungen für die Führungspositionen der Landespolizeidirektoren sind für den Sommer 2012 geplant. Mit Anfang 2013 sollen die neuen Strukturen in den Bundesländern stehen und die Aufgaben der heutigen Strukturen übernommen sein.

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