Verdacht auf Tötungsdelikt – 4. Nachtrag
Verdacht auf Tötungsdelikt – 4. Nachtrag Landeskriminalamt OberösterreichIn Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Aufklärung des Tötungsdelikts in der Linzer Harrachstraße, welches am 19. Jänner 2026 bekannt wurde, wird folgendes Update bekannt gegeben:Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte im gegenständlichen Fall eine sogenannte „Home Invasion“ vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass sich der oder die Täter in räuberischer Absicht Zutritt zur Wohnung verschafften und das Opfer durch massive Gewaltanwendung zur Herausgabe von Wertgegenständen zwangen. Das Opfer verstarb schließlich an den Folgen dieser Gewalteinwirkung.Es wird bestätigt, dass das Mobiltelefon des Opfers nicht in der Wohnung aufgefunden werden konnte und es naheliegt, dass der oder die Täter dieses mitgenommen haben. Zuletzt war das Mobiltelefon zur Tatzeit in den Abendstunden des 17. Jänner 2026 im Mobilfunknetz eingeloggt. Das Opfer kommunizierte in der Vergangenheit vorwiegend über einen Messenger-Dienst, auf welchen die Strafverfolgungsbehörden keinen Zugriff haben.Die fehlende Möglichkeit auf die Verbindungsdaten bzw. Kontaktliste von Messenger-Diensten zuzugreifen, erschweren die Ermittlungen im konkreten Fall erheblich. „Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es für Anbieter von Messenger-Diensten bei schwerwiegenden Straftaten verpflichtend sein sollte, bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen. Ohne die entsprechenden Tools für die Kriminalpolizei, wird es uns immer schwieriger gemacht, Verbrechen aufzuklären“, sagt Landespolizeidirektor Andreas Pilsl.Da sich die Tat mit großer Wahrscheinlichkeit in den Abendstunden des 17. Jänner 2026 ereignete, ist ein Zusammenhang mit dem Besuch einer unbekannten Person und der Konsumation zweier Pizzen keinesfalls auszuschließen und deshalb Gegenstand entsprechender Recherchen.Am 19. Februar 2026 wurde der Tatort zusätzlich über Auftrag der Staatsanwaltschaft Linz von einem gerichtlich beeideten Kriminalpsychologen begutachtet und dieser mit einer die Ermittlungen ergänzenden Fallanalyse beauftragt.Die zeitintensive Sichtung und Auswertung sichergestellter Aufzeichnungen aus unterschiedlichen Überwachungskameras im Umfeld des Tatortes wurde bereits thematisiert. Gleiches gilt für die Auswertung von Telekommunikationsdaten sowie elektronischer Datenträger und diverse Rechtshilfeersuchen an ausländische Anbieter von Internetdiensten. Die Beantwortung letzterer kann erfahrungsgemäß – auch bei schweren Verbrechen – mehrere Wochen oder Monate dauern.Alles in allem sind die Strafverfolgungsbehörden mit einer Situation konfrontiert, welche die Ermittlungen außerordentlich schwierig und zeitaufwendig macht. Das Landeskriminalamt Oberösterreich und die Staatsanwaltschaft Linz führen die Ermittlungen mit großer Akribie und allen zur Verfügung stehenden Ressourcen, die für eine möglichst rasche Aufklärung der Tat erforderlich sind.Presseaussendung vom 20.02.2026, 08:25 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück