Schwerer Betrug durch vermeintliche Online-Investments
Schwerer Betrug durch vermeintliche Online-Investments Presseaussendung der Polizei SalzburgEine bislang unbekannte Täterschaft wird beschuldigt, einen 47-jährigen Flachgauer durch Vortäuschen von lukrativen Investitionsmöglichkeiten betrogen zu haben. Das Opfer wurde über eine Werbeanzeige im Internet auf eine angebliche Investment-App aufmerksam und trat in weiterer Folge über einen Gruppenchat mit den Betrügern in Kontakt. Dort erhielt er detaillierte Anleitungen zur Einzahlung. Insgesamt überwies der Mann gut fünfzehntausend Euro an die Täter. Zusätzlich wurde ihm in der App ein fiktives Guthaben von über einhundertdreißigtausend Euro angezeigt. Trotz mehrfacher Aufforderung erhielt er jedoch weder seine Einzahlungen noch das angebliche Guthaben ausbezahlt.Präventionstipps der Polizei• Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön erscheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, beispielsweise von Watchlist Internet.• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine Konzession der FMA besteht, und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt.• Schauen Sie sich die Trading-Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Sind diese schlüssig und seriös?• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.• Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen – Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der Finanzmarktaufsicht.Presseaussendung vom 05.09.2025, 16:29 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück