Sicher am Urlaubsort

Die Polizei gibt Tipps für das sichere Verhalten am Urlaubsort, den Umgang mit Kreditkarten und wie man sich bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Geld oder Gepäck helfen kann.Allgemeine Tipps• Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie unbedingt benötigen.• Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere immer möglichst dicht am Körper in verschiedenen Innentaschen.• Behandeln Sie Bankomatkarten wie Bargeld und bewahren Sie den Code nicht in der Geldbörse oder Brieftasche gemeinsam mit den Karten auf.• Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Hantieren mit größeren Geldmengen. Taschendiebe beobachten ihre Opfer.• Gehen Sie Drängeleien soweit als möglich aus dem Weg. Diese Orte sind das bevorzugte Terrain der Diebe.• Tragen Sie im Gedränge, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Handtasche oder den Rucksack verschlossen vor dem Körper oder klemmen Sie sie fest unter den Arm. Benutzen Sie speziell im Urlaub Brustbeutel oder Geldgürtel.• Legen Sie bei Einkäufen die Geldbörse nicht oben in die Einkaufstasche oder in den Einkaufswagen.• Hängen Sie ihre Handtasche bei Lokalbesuchen nicht an eine Stuhllehne. Stellen Sie die Tasche niemals unbeaufsichtigt ab.Sicherer Umgang mit Kreditkarten• Beheben Sie Bargeld nur an Geldautomaten in Banken und nicht in Supermärkten oder ähnlichem und nur während der Öffnungszeiten der Bank.• Geben Sie den Code immer verdeckt, beispielsweise durch Vorhalten der Hand, ein.• Geben Sie bei Bezahlung in Lokalen oder Geschäften die Karte möglichst nicht aus der Hand und behalten Sie sie immer im Auge. Vorsicht, wenn jemand mit der Kreditkarte in einem Hinterzimmer verschwinden möchte.• Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um rechtzeitig reagieren zu können, falls die Karte missbräuchlich verwendet wurde.• Bewahren Sie sämtliche Belege auf und vergleichen Sie diese mit den tatsächlichen Abbuchungen vom Konto.Tipps bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Geld oder GepäckReisepass• Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei Ihres Urlaubsortes eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige.• Wenden Sie sich mit der Anzeige an die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Urlaubsland (Botschaft oder Konsulat). Dort stellt man einen Notpass für Sie aus. Gibt es keine österreichische Vertretungsbehörde, so können Sie sich auch an die Vertretungsbehörde eines jeden anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union wenden.• Zurück in Österreich müssen Sie im Falle eines Diebstahls mit Ihrer ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige in Österreich beantragen. Damit können Sie dann einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Im Falle eines Verlusts genügt die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde.FührerscheinIm Ausland gibt es unterschiedliche Bestimmungen zum Verlust bzw. dem Diebstahl desFührerscheins. Einige Länder stellen eigene, zeitlich begrenzte Touristenführerscheine aus,andere erlauben die Weiterfahrt mit einer ebenfalls zeitlich begrenzten Verlust- bzw.Diebstahlsanzeige. Informieren Sie sich daher bei der örtlichen Polizei in Ihrem Urlaubslandüber die jeweiligen Bestimmungen und erstatten Sie in jedem Fall eine Diebstahls- bzw.Verlustanzeige.Bankomat- oder Kreditkarte• Lassen Sie Ihre Bankomat- und Kreditkarten sofort sperren. Notieren Sie sich die hierfür notwendigen Telefonnummern schon vor der Abreise.• Befinden Sie sich im Ausland in einer finanziellen Notlage, kann ein Angehöriger eine Überweisung via internationalem Geldtransfer tätigen. Mit einem Code können Sie das Geld in der Landeswährung vor Ort beheben. Auch die Vertretungsbehörden können Ihnen bei unverschuldeter Notlage weiterhelfen. Das Service gilt aber nur für Notsituationen und nicht für eine Urlaubsverlängerung,Weiterreise, Einkäufe etc.• Die Vertretungsbehörde kann beim Geldtransfer vom eigenen Konto bzw. durch Angehörige behilflich sein. Sofern das nicht möglich ist, kann sie gegen die Verpflichtung zu späterer Rückzahlung auch ein Darlehen für die Heimreise gewähren.ReisegepäckWenn Sie und Ihr Reisegepäck nicht zur gleichen Zeit am Urlaubsort angekommensind, ersetzt die Fluglinie grundsätzlich die Kosten für die Anschaffung dernotwendigsten Gegenstände wie Kleidung und Hygieneartikel zur Überbrückung.Fluglinien haften für Schäden durch verspätete Beförderung, bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Reisegepäck. Erstatten Sie bei der Fluglinie so bald wie möglich Anzeige. Bei beschädigtem Gepäck muss innerhalb von sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck innerhalb von 21 Tagen schriftlich Anzeige erstattet werden.Weitere Tipps am UrlaubsortDeponieren Sie Ihre Wertgegenstände am Urlaubsort am besten im Hotelsafe. Wer außerhalb Europas oder in einem Nicht-Euro-Land Urlaub macht, muss immer noch Geld umwechseln. Meist sind die Wechselkurse am Urlaubsort günstiger als in heimischen Banken. Wer jedoch erst im Ausland wechseln möchte, sollte unbedingt in eine offizielle Wechselstube gehen und die Quittung gut aufbewahren. Auf keinen Fall sollten Sie Geld in einer Bank am Bahnhof oder am Flughafen wechseln. Hierbei zahlen sie die höchsten Provisionen und Spesen.Die Spezialisten der Kriminalprävention Salzburg stehen Ihnen kostenlos unter der Telefonnummer059133-50-3333 zur Verfügung.

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