„Cyber Trading Fraud“ – Schwerer Betrug

„Cyber Trading Fraud“ – Schwerer Betrug Bezirk Gries. – Anfang März 2023 wurde ein 44-Jähriger Opfer eines Internetbetruges. Der Schaden beträgt mehrere Hunderttausend Euro.Der 44-Jährige aus Graz lernte Anfang März 2023 auf einem Online-Datingportal eine Frau kennen, die angeblich mit ihm gemeinsam in Kryptowährung investieren wollte. Insgesamt überwies der 44-Jährige, auf fünf Überweisungen verteilt, mehrere Hunderttausend Euro auf ein Wallet. Er dachte, dass das Geld sich noch in seiner Verfügungsmacht befinden würde, wurde über diese Tatsache jedoch getäuscht. Eine Rückauszahlung des Geldes war ihm nicht mehr möglich.In weiterer Folge beauftragte er ein Unternehmen aus Israel, die sich angeblich auf die Rückholung von Kryptowährungen spezialisiert habe und überwies dieser Firma mehrere Tausend Euro.Betrügerische Investment-Seiten im Internet“Cyber Trading Fraud“So schützen Sie sich:• Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt.• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.• Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.• Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen – Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein.Presseaussendung vom 24.04.2023, 14:11 UhrReaktionen bitte an die Redaktion.  zurück

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