Fremdenwesen: Amtstage der LPD

Mit 1. Jänner 2014 ändern sich die behördlichen Zuständigkeiten zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes. Dies hat auch Auswirkungen auf die Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Abgabe sogenannter Elektronischer Verpflichtungserklärungen – diese Agenden obliegen ab diesem Zeitpunkt den Landespolizeidirektionen. Die Landespolizeidirektion Steiermark führt in diesem Zusammenhang Amtstage ein.“Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Fremden, die ohne Visum einreisen dürfen, als Saisonarbeiter erforderlich“, erklärt Hofrat Dr. Robert Mannsberger, Leiter des Fachbereiches „Grenz- und fremdenpolizeiliche Maßnahmen und Anhaltevollzug“ in der Landespolizeidirektion Steiermark. „Eine Elektronische Verpflichtungserklärung kann von Privatpersonen, Firmen und Vereinen abgegeben werden, um die für ein Visum erforderlichen finanziellen Mittel nachzuweisen – der Einlader verpflichtet sich damit, alle Kosten zu tragen, die der Republik aus dem Aufenthalt des Visuminhabers oder der Visuminhaberin entstehen.“Ab 1. Jänner 2014 liegt die Zuständigkeit zur Beantragung dieser Dokumente nicht mehr bei den Bezirkshauptmannschaften, sondern bei den Landespolizeidirektionen. In der Steiermark war und ist die Landespolizeidirektion bereits in Graz und – mit dem Polizeikommissariat – in Leoben für diese Anliegen zuständig. Um ein flächendeckendes Service zu gewährleisten, werden ab Jahresbeginn sechsmal pro Monat Amtstage abgehalten, in denen Bürgerinnen und Bürger Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragen und Elektronische Verpflichtungserklärungen einreichen können.Die Amtstage im Überblick:Für die Bezirke Deutschlandsberg und Leibnitz: Jeden 1. Montag im Monat in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Polizeiinspektion Deutschlandsberg, Bahnhofstraße 6; Tel. 0 59 133/61 00-305.Für die Bezirke Weiz und Hartberg-Fürstenfeld:Jeden 2. Montag im Monat in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf der Polizeiinspektion Weiz, Straußgasse 5; Tel. 0 59 133/62 60-305.Für den Bezirk Südoststeiermark:Jeden 3. Montag im Monat in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf der Polizeiinspektion Bad Radkersburg, Dr.-Schwaiger-Straße 17; Tel. 0 59 133/61 80-0.Für den Bezirk Bruck-Mürzzuschlag:Jeden 1. Dienstag im Monat in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf der Polizeiinspektion Mürzzuschlag, DDr. Alfred-Schachner-Platz 3 9; Tel. 0 59 133/62 50-100.Für den Bezirk Liezen (einschließlich Politische Expositur Gröbming):Jeden 2. Dienstag im Monat in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf der Polizeiinspektion Liezen, Hauptplatz 12a; Tel. 0 59 133/63 40-100.Für die Bezirke Murtal und Murau:Jeden 3. Dienstag im Monat in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf der Polizeiinspektion Judenburg, Herrengasse 32; Tel. 0 59 133/63 00-100.Für Anträge der Bevölkerung der Stadt Graz sowie der Bezirke Graz-Umgebung und Voitsberg steht die Bürgerservicestelle der LPD Steiermark (8010 Graz, Parkring 4; Tel. 0 59 133/60-24 20) von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung. Auch Bürgerinnen und Bürger aus der übrigen Steiermark können dort in dringenden Fällen Anträge einbringen.Für die Stadt und den Bezirk Leoben wird wie gehabt das Polizeikommissariat Leoben (Josef-Heißl-Straße 14) zuständig sein. Geöffnet ist die Bürgerservicestelle Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr; Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Terminvereinbarungen unter Tel. 0 59 133/66-64 03. In dringenden Fällen können Bürgerinnen und Bürger aus den obersteirischen Bezirken Anträge auch beim Polizeikommissariat Leoben einbringen.

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