Geldfälschung und Übertretung nach dem Suchtmittelgesetz

Geldfälschung und Übertretung nach dem Suchtmittelgesetz Leoben. – Kriminalbeamte forschten einen 21-Jährigen aus, der im Verdacht steht, im Juli 2018 Falschgeld in den Zahlungsverkehr gebracht zu haben. Bei dem Verdächtigen wurden in weiterer Folge Suchtmittel sichergestellt.Geldfälschung und Übertretung nach dem SuchtmittelgesetzIm Juli 2018 wurden im Raum Leoben mehrere gefälschte 50-Euro-Banknoten sichergestellt. Die Erhebungen der Kriminalbeamten des Stadt- und Bezirkspolizeikommandos Leoben führten zu einem 21-Jährigen aus dem Bezirk Leoben. Bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung fanden die Beamten eine derzeit noch nicht bestimmbare Menge Marihuana sowie einschlägige Utensilien. Im Verlauf der folgenden Einvernahme gestand der Verdächtige neben den Übertretungen des Suchtmittelgesetztes, auch im Juli über das so genannte „Darknet“ mehrere gefälschte 50-Euro-Banknoten gekauft und bei einem Fest in Leoben in Umlauf gebracht zu haben. Der 21-Jährige wird nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Leoben auf freiem Fuß angezeigt.Presseaussendung vom 28.09.2018, 10:26 UhrReaktionen bitte an die LPD Steiermarkzurück

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