Schiunfälle: Richtiges Verhalten

Kurz vor den Semesterferien darf die Landespolizeidirektion auf die Gefahren im alpinen Schisport sowie das richtige Verhalten im Schiraum hinweisen.Ausgezeichnete Schneeverhältnisse führen derzeit zu vollen Pisten in den steirischen Schigebieten. Doch mit der Zahl der Pistenteilnehmer steigt auch die Gefahr für Unfälle. In der laufenden Saison (1. November 2018 bis 12. Feber 2019) mussten von der steirischen Polizei bereits 192 Unfälle im organisierten Schiraum erhoben werden. Dabei wurden 115 Personen verletzt und zwei Todesfälle waren zu beklagen. In 28 Fällen war von „Fahrerflucht“ auszugehen und es mussten Fahndungsmaßnahmen nach den Unfallverursachern eingeleitet werden.Verhaltensregeln der FISDie international gültigen Regeln der FIS (Federation Internationale de Ski) sollen helfen, Unfälle im Alpinsport zu vermeiden. Obwohl diese Regeln keinen Gesetzesstatus haben, beziehen sich die Gerichte auf die zehn Sportregeln der FIS bei der Beurteilung des Verschuldens, wenn doch ein Unfall passiert. Die FIS-Verhaltensregeln (und andere Tipps) können Sie unter unten angeführtem Link abrufen.Fahrerflucht und Alkohol auf der PisteImmer wieder kommt es vor, dass Verursacher von Unfällen den Unfallsort verlassen („Fahrerflucht“). Alleine durch das Im-Stich-lassen eines Verletzten riskiert man je nach Folgen bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch alkoholisierte Pistenteilnehmer stellen für andere Alpinsportler eine besondere Gefahrenquelle dar. Wer sein Fahrverhalten im betrunken Zustand nicht mehr kontrollieren kann und dadurch einen Unfall verursacht, haftet selbstverständlich für die Folgen und hat aufgrund der Schwere des Verstoßes, zudem mit höheren Strafen zu rechnen.Verhalten außerhalb der Piste/LawinengefahrDie FIS-Regeln, insbesondere das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, gelten nicht nur auf der Piste, sondern auch in Funparks und außerhalb des organisierten Schiraumes, also etwa beim Tourengehen oder Freeriden. Mit dem Anbringen von Tafeln, etwa einer Lawinenhand, kommt der Pistenhalter der notwendigen Warnpflicht nach. Wer dennoch ins freie Gelände fährt, tut dies auf eigene Verantwortung. Bitte beachten Sie die aktuelle Lawinenwarnstufe und informieren Sie sich bei den örtlich zuständigen Stellen (Lawinenwarndienst, Hüttenwirte, Bergrettungsstellen udgl.) über die möglichen Gefahren bei Ihrer Schitour.Helmpflicht für KinderIn der Steiermark gilt eine gesetzliche Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen (etwa Schilehrer) sind dafür verantwortlich, dass jüngere Pistenteilnehmer mit der geeigneten Wintersportausrüstung unterwegs sind. Es sind zwar keine Strafen vorgesehen, jedoch sollte man bedenken, dass bei einem Unfall die Aufsichtspersonen zur Verantwortung gezogen werden können. Abgesehen von dieser Pflicht darf die Verwendung eines entsprechenden Helmes im Hinblick auf die möglichen Verletzungsfolgen ALLEN Wintersportlern empfohlen werden.Die Landespolizeidirektion Steiermark möchte allen Sportbegeisterten ein unfallfreies Vergnügen und vor allem eine gesunde Rückkehr aus den Wintersportgebieten wünschen.

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