Seit 01.11. besteht Winterreifen-Pflicht

Ab dem 01. November gilt in Österreich für PKW, LKW, Omnibusse und Microcars bei winterlichen Verhältnissen die Winterreifen-Pflicht.Im Zeitraum vom 01. November bis 15. April dürfen PKW, LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau oder Microcars bei winterlichen Verhältnissen –auf Schneefahrbahnen, bei Schneematsch oder Eis – nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen am Fahrzeug angebracht sind. Ausgenommen sind nur parkende Fahrzeuge. Alternativ zu Winterreifen können diese Fahrzeuge auch dann verwendet werden, wenn Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind und die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswerten unterbrochenen Schee- oder Eisschicht bedeckt ist und der Fahrbahnbelag nicht beschädigt wird.LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Omnibusse müssen zumindest an den Antriebsrädern Winterreifen montiert haben. Zudem müssen für die Antriebsräder Schneeketten mitgeführt werden.• Welche Reifen gelten als Winterreifen?Nur Reifen die in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift „M+S“, „M.S.“, „M/S“, „M&S“ oder „M-S“ und einer Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite von mindestens 4mm, bei Diagonalreifen 5 mm, aufweisen. Die Vorschrift gilt auch für Ganzjahres- und Spikereifen.• Welche Strafen werden bei Verstößen verhängt?Bei einem geringen Verstoß, wie etwa Zurücklegung einer kurzen Fahrstrecke, wird eine Organstrafverfügung von 35 Euro verhängt.Liegt eine Gefährdung vor, kann die Exekutive die Weiterfahrt untersagen und der Lenker wird angezeigt. In einem Verwaltungsstrafverfahren droht eine Geldstrafe bis 5.000 Euro.

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