Silvester

Silvester Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels informiert die Polizei über die aktuellen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und appelliert an die Vernunft.Weihnachten und Silvester gehören für Blaulichtorganisationen wohl alle Jahre wieder zu den einsatzintensivsten Tagen im Jahr. Neben den aktuell geltenden Bestimmungen der Corona-Maßnahmen (siehe www.sozialministerium.at), hat die Polizei auch wie jedes Jahr die Überwachung der Bestimmungen nach dem Pyrotechnikgesetz (Böller, Feuerwerke udgl.) durchzuführen.Die wesentlichen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 bleiben unverändert. Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet, jedoch können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Für das Stadtgebiet von Graz wurde keine derartige Verordnung erlassen, womit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (zB übliche Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerke, etc.) im Ortsgebiet von Graz ausnahmslos verboten ist. Darüber hinaus ist generell zu beachten, dass Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (auch außerhalb des Ortsgebietes) bzw. in der Nähe von Tankstellen nicht verwendet werden darf. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Doch darüber hinaus gibt es auch im heurigen Jahr viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten: Denn neben der Gefahr schwerer Verletzungen und dem persönlichen Leid von Mensch und Tier durch übermäßigen Lärm, schont ein Verzicht auf ein Feuerwerk nicht nur Geldbörse und Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit. Die Krankenanstalten und das Gesundheitspersonal sind aufgrund der Corona-Situation ohnehin am Limit und sollten nicht durch leichtsinniges und vermeidbares Verletzungsgeschehen zusätzlich belastet werden.Die Polizei wird auch im heurigen Jahr zum Jahreswechsel wieder verstärkt präsent sein, um die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes zu überwachen. Ein dementsprechender Behördenauftrag ist bereits ergangen.Eine ausführliche Presseinformation zu den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetz 2010 samt übersichtlicher Tabelle der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) ist angeschlossen.Presseaussendung vom 28.12.2021, 12:55 UhrReaktionen bitte an die Redaktion.  zurück

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