Versammlung untersagt

Versammlung untersagt Graz. – In der steirischen Landeshauptstadt wurden für Sonntagnachmittag, 21. März 2021, gleich mehrere Versammlungen angezeigt. Eine angezeigte Versammlung wurde bereits im Vorfeld von der Behörde untersagt. Mit möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen im innerstädtischen Bereich ist zu rechnen. Die Grazer Polizei ist vorbereitet.Für Sonntagnachmittag wurde unter anderem eine Versammlung zum Thema „Demo für die Rechte der Kinder und für körperliche Unversehrtheit“ (Marsch vom Hauptbahnhof zum Hauptplatz) in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr angezeigt. Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) der Landespolizeidirektion Steiermark hat die Versammlung nach ausführlicher Prüfung und Einholung eines epidemiologischen Gutachtens der Stadt Graz/Gesundheitsbehörde mittels Bescheid untersagt.Zwei weitere angezeigte Versammlungen finden voraussichtlich statt. Dabei kommt es, neben einer Kundgebung am Grazer Hauptplatz, auch zu einem „Autokorso“ vom Hauptbahnhof ausgehend durch den innerstädtischen Bereich. In der Zeit zwischen 13.00 und 17.00 Uhr ist daher mit möglichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs bzw. temporären Straßensperren zu rechnen. Die Grazer Polizei ist mit einem demensprechenden Konzept im Sinne der bewährten „3D-Einsatzphilosophie“ vorbereitet. Für Medienvertreter*innen steht ein sogenannter „Medienkontaktbeamter“ (MKB) zur Verfügung.Presseaussendung vom 20.03.2021, 12:08 UhrReaktionen bitte an die Redaktion.  zurück

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