Vorläufige Beschlagnahme eines Fahrzeuges
Vorläufige Beschlagnahme eines Fahrzeuges – Freitagnacht, 10. April 2026, wurde ein Pkw-Lenker mit stark überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Das Fahrzeug wurde vorläufig beschlagnahmt.Gegen 23:57 Uhr führte die Polizei Geschwindigkeitsmessungen auf der Triester Straße durch. Dabei wurden die Beamten auf einen Pkw-Lenker aufmerksam, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Im Bereich einer 50-km/h-Beschränkung wurde eine Geschwindigkeit von 116 km/h gemessen. Dem 23-jährigen Grazer wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Zudem wurde das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt.Presseaussendung vom 11.04.2026, 08:56 UhrReaktionen bitte an die Redaktionzurück