Einschreiten nach dem COVID Maßnahmengesetz mit Anwendung von Zwangsmitteln in Innsbruck

Einschreiten nach dem COVID Maßnahmengesetz mit Anwendung von Zwangsmitteln in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolEinschreiten nach dem COVID Maßnahmengesetz mit Anwendung von Zwangsmitteln in InnsbruckAm 01.04.2020, gegen 01.38 Uhr, erstatteten unbeteiligte Anrainer einer Wohnanlage in Innsbruck die Anzeige hinsichtlich einer Lärmerregung aus einer der dortigen Räumlichkeiten. Bei der Polizeikontrolle öffnete ein 22-jähriger Franzose die versperrte Türe. Im Raum selber befanden sich noch weitere Personen, die offensichtlich eine Party feierten. Unmittelbar nach der Aufforderung zur Ausweisleistung flüchteten die im Raum anwesenden Personen in unterschiedliche Richtungen aus dem Raum, der 22-jährige Franzose konnte von den Beamten angehalten werden. Nachdem die Beamten die Identität des Franzosen festgestellt hatten teilen sie ihm mit, dass die Abhaltung dieser „Party“ ein strafbarer Tatbestand im Sinne des COVID-Maßnahmengesetzes sei und diesbezüglich Anzeige erstattet wird. Der 22-Jährige verhielt sich daraufhin uneinsichtig und aggressiv gegenüber der Polizei und setzte im Zuge dessen mehrere Verwaltungsübertretungen. Der 22-Jährige stellte trotz mehrmaliger Aufforderungen sein aggressives Verhalten nicht ein und musste unter Anwendung von Zwangsmitteln (Körperkraft) vorläufig festgenommen werden. Bei den weiteren durchgeführten Ermittlungen konnten schlussendlich noch 11 weitere Teilnehmer an dieser „Party“ ausgemittelt werden. Nach Abschluss der Ermittlungen werden gegen die 12 Personen Anzeigen wegen Übertretung nach dem COVID-Maßnahmengesetz an die zuständigen Behörden erstattet. Verletzt wurde bei diesem Vorfall niemand.Presseaussendung vom 02.04.2020, 14:32 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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