Erlassung einer Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“

Erlassung einer Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“ Presseaussendung der Polizei TirolErlassung einer Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“Unabhängig von dem tragischen Ereignis in der Nacht zum 25.11.2018, (Sonder PA vom 25.11.2018) prüft die LPD Tirol als Sicherheitsbehörde die Erlassung einer Waffenverbotszone in der „Bogenmeile“. Das seit der jüngsten Neuerung des Sicherheitspolizeigesetzes mögliche Ermittlungsverfahren ergab die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer solchen Maßnahme, sodass die Verordnung planmäßig mit 01.12.2018 in Kraft treten wird. Sie besagt, dass bestimmte Orte nicht mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen betreten werden dürfen. Das SPK Innsbruck nimmt die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zum Anlass, verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone zu veranlassen und gegen Zuwiderhandlungen rigoros mit Anzeigen und Sicherstellungen vorzugehen.Rückfragen zu behördlichen Belangen: OR Mag. Florian Greil Tel.: 0664/831 78 93Rückfragen zu operativen Belangen: Obst Martin KirchlerTel.: 0664/323 09 13Presseaussendung vom 25.11.2018, 14:25 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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