Facebook- Ostergewinnspiel

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die Landespolizeidirektion Tirol, als Betreiber der Facebook-Seite „Polizei Tirol“. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich.Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Ablauf des Gewinnspiels Das Gewinnspiel dauert vom 14. April 2019 bis einschließlich 21. April 2019. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, via Kommentar am Gewinnspiel teilzunehmen. Teilnahme Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Kommentar mit der Antwort bis 21. April 2019, 23:59 Uhr auf der Facebookseite der „Polizei Tirol“ direkt beim beim Post „Ostergewinnspiel“ nötig sowie den Gewinnspiel-Post zu teilen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Antworten werden bei der Ermittlung der Gewinnerin bzw. des Gewinners nicht berücksichtigt. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer in ihrer bzw. seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung ihres bzw. seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen in Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns Als Preis wird ein Plüschhund „Buzi“ der POLIZEI Tirol vergeben. Die Ermittlung der Gewinnerin und des Gewinners erfolgt nach einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner der Verlosung wird über eine persönliche Nachricht via Facebook über den Gewinn informiert. Die Aushändigung bzw. der Versand des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner bzw. die Gewinnerin. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Meldet sich der Gewinner bzw. die Gewinnerin nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Datenschutz Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname, E-Mailadresse und Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese von dem Veranstalter und seinen Mitarbeitern nur im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierte Datenschutzgesetz idF vom 25. Mai 2018 verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt sowie nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Der Teilnehmer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer nicht an Dritte weitergegeben. Dem Teilnehmer stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Kommentare auf Facebook bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar. Das Bundesministerium für Inneres, demnach auch die Polizei Tirol, haben keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch Facebook. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit Facebook bestehenden Löschpflichten nachkommt, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden. Wenn der Teilnehmer der Meinung ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner bzw. die Gewinnerin mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social-Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Haftungsausschluss Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verluste im Zuge der Inanspruchnahme des Gewinnes ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. Die Landespolizeidirektion Tirol ist wie folgt erreichbar: LPD Tirol, Innrain 34, 6020 Innsbruck, Telefon: 059133-70.

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